Hohenlimburg. . „Arzt im Notfalleinsatz“ – welche Berechtigungen im Straßenverkehr hat ein Schild mit diesem Schriftzug unter der Windschutzscheibe eines Kraftfahrzeugs?

Und wie verhält es sich mit ausgewiesenen Arztparkplätzen in der Hohenlimburger Innenstadt? Das beschäftigte einen Hohenlimburger Bürger, der das Problem nach eigenen Angaben schon bei der Stadt und bei der Sommertour mit Hagens Oberbürgermeister Erik O. Schulz kommuniziert hat.

So geht es um zwei Arztparkplätze im Bereich der Stennertstraße nahe der Sparkasse. Dabei – so der Hohenlimburger – würden die Ärzte das Schild „Arzt im Notfalleinsatz“ hinter die Windschutzscheibe legen und demzufolge auch kein „Knöllchen“ bekommen, wenn sie die Mindestparkzeit von einer Stunde überschreiten. Obwohl es sich ganz sicher in der Nähe der Praxis nicht um Notfalleinsätze handele...

Der Bürger habe schon einmal bei der Stadtverwaltung vorgesprochen. Dort sei ihm gesagt worden, man könne nicht prüfen, ob nicht tatsächlich ein Notfall vorliegt, bei dem der Arzt im Einsatz ist. Der Ordnungsamtsmitarbeiter habe ihm zwar gesagt, dass diese Aussage nicht stimmt und man sich dieses Thema annehmen wolle – passiert sei aber bisher nichts.

Der Hohenlimburg hält das – gerade wegen der Parkplatzknappheit in der Innenstadt – nicht für tragbar, schlägt vor, dass Ärzte sich einen kostenpflichtigen Stellplatz in der Nähe suchen...

Diese Zeitung erkundigte sich bei der Stadt Hagen, ob der Fall bekannt ist, ob es für Mediziner besondere Regelungen gibt und ob Praxen einen Anspruch auf Parkplätze haben.

Die beiden amtlichen Arztparkplätze der Praxis Middendorf/Marks an der Stennertstraße 7 sind nach dem Erlass vom 1. Januar 2011 für Ärzte im Notfalldienst eingerichtet. Nach diesem Erlass dürfen Mediziner, die für einen Notfall gerufen werden und/oder Hausbesuche machen, bei der Stadt eine Sondergenehmigung für einen Parkplatz beantragen. Dieser liegt dann innerhalb von 200 Metern von der Praxis entfernt, damit der Arzt sein Fahrzeug schnell erreichen und zum Patienten fahren kann. „Die Kosten für die Beschilderung werden vom Arzt übernommen“, klärt Michael Kaub, Pressesprecher der Stadt Hagen, auf.

Ausweis sichtbar

Andere Personen dürfen bei amtlicher Beschilderung grundsätzlich nicht auf diesen Flächen parken. Dieses wird – so Michael Kaub – auch überwacht. An der Stennertstraße müssen die Ärzte von der Stadt ausgestellte Parkausweise sichtbar unter die Windschutzscheibe legen.

Seit dem Erlass aus dem Jahre 2011 richtete die Stadt Hagen an neun Stellen Parkplätze für Ärzte ein. „Vor 2011 durften Ärzte noch eine Empfehlungsbeschilderung oder Markierung, nicht nach StVo, auftragen“, so Michael Kaub.

Bei Besuchen entfernt von der Praxis gilt die so genannte „Notstandsregelung“. Nur das „Arzt im Dienst“ oder ein „Arzt-Notfall-Schild“, das von manchen Ärztekammern ausgestellt wird, ist keine Rechtfertigung für Falschparken. Der Arzt dokumentiert damit nur, dass er davon ausgehe, in jenem Moment in einem so genannten rechtfertigenden Notstand zu sein. „Dies setzt jedoch voraus, dass er sich auch im Notfalleinsatz befindet“, sagt Michael Kaub – also eine akute, lebensbedrohliche Situation besteht oder die Gefahr einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes.

Ein „normaler“ Hausbesuch ist damit nicht abgedeckt.