Hagen. . Empörung in der Jägerschaft und bei Tierschützern. Ein wildernder Hund hat nicht bloß im Forst ein Reh erlegt, sondern dem Tier den Kopf abgebissen.
- Ein wildernder Hund hat in Hagen ein Reh getötet und dem Tier den Kopf abgebissen
- Jägerschaft und Tierschützer fordern für den Hundehalter eine empfindliche Strafe
- Weidmänner haben bereits mehrere Fälle dieser Art beobachtet
Der abgerissene Kopf lag vor dem Bauch, der Kadaver war aufgerissen und ausgeweidet: Ein wildernder Hund hat in den Hagener Wäldern eine Ricke gehetzt und totgebissen, das Tier anschließend nahezu vollständig aufgefressen. Ein Spaziergänger fand die Überreste des Rehs jetzt in einem Forst zwischen Delstern und Holthausen.
Jägerschaft und Tierschützer reagierten gleichermaßen empört über den Vorfall und forderten gleichermaßen eine empfindliche Strafe für den Hundehalter – falls das Tier und damit sein Besitzer denn überhaupt ermittelt werden können. „So ein Hund gehört an die Leine“, sagte die aufgebrachte Vorsitzende des Hagener Tierschutzvereins, Birgit Ganskow: „Ich hasse die Arroganz dieser Leute, die meinen, es sei die Hauptsache, dass ihr Hund freien Auslauf hat.“ Zudem verwies sie darauf, dass hier ein klarer Verstoß gegen das 2003 erlassene Landeshundegesetz vorliege, in dem es heiße, dass ein Hund stets so zu führen sei, dass von ihm keine Gefahr für Menschen oder andere Tiere ausgehen könne.
Wann ein Hund angeleint werden muss
In NRW dürfen Hunde außerhalb geschlossener Wohnsiedlungen zwar unangeleint sein, doch nur, wenn sie in Sichtweite sind und aufs Kommando hören. Nähern sich Personen oder Tiere, muss der Hund an die Leine. Gefährliche Hunde bzw. Kampfhunde müssen immer und überall angeleint sein.
In der Gebietsordnung der Stadt Hagen ist festgehalten, dass Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen sind. Ausnahme sind Wald- und Wanderwege, wenn der Hund nicht gefährlich ist und sicher ist, dass er sich nicht aus dem unmittelbaren Einwirkungsbereich des Halters entfernt.
In Hagen – immerhin gibt es auf dem Gebiet der Stadt 52 Jagdreviere – machen wildernde Hunde häufig Probleme. Zwar liegen keine aktuellen Zahlen vor, doch allein 2013 wurden mindestens zehn Rehe getötet. „Und auch in diesem Jahr hat es schon mehrere Rehrisse gegeben“, so Lars Peter Hegenberg, Vorsitzender der Kreisjägerschaft. In einigen Fällen seien gar trächtige Ricken angegriffen und mitsamt dem ungeborenen Nachwuchs getötet worden.
Mindestens Schäferhund-Größe
Der Hund, der dem Reh in dem vorliegenden Fall den Kopf abgebissen habe, müsse mindestens die Größe eines Schäferhundes haben. Mit großer Wahrscheinlichkeit handele es sich zudem nicht um einen Jagdhund, denn diese Rassen würden ihre Beute fast immer von hinten attackieren und nicht an der Kehle packen. Es sei möglich, dass die Ricke Jungtiere geführt habe, die nun mutterlos im Wald umherirrten und dem Hungertod preisgegeben seien, denn um diese Jahreszeit würden sie noch gesäugt. Grundsätzlich habe jeder Hund einen Jagdtrieb, so Hegenberg: „Sogar der Chihuahua. Wenn ein Besitzer nicht gewährleisten kann, dass sein Tier aufs Wort hört, dann muss es angeleint werden.“
Wenn ein Hund ein wildes Tier hetze oder reiße, liege zunächst nur eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werde, teilte die Hagener Polizei mit. Im Wiederholungsfall oder wenn der Hundehalter vorsätzlich handele, könne jedoch eine Straftat vorliegen, in solchen Fällen sehe der Gesetzgeber eine Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zudem müsse der Jagdpächter entschädigt werden, was schnell eine vierstellige Summe zur Folge haben könne. Als Ultima Ratio sehe das Bundesjagdgesetz vor, den wildernden Hund zu töten. Vor einer solchen Maßnahme scheuten viele Jäger allerdings zurück, so Kreisjagdchef Hegenberg: „Zwar haben wir das Recht, nachweislich wildernde Hunde abzuschießen, aber ich persönlich hätte da eine Schusshemmung. Und so ergeht es vielen meiner Jägerkameraden. Auf ein Haustier schießt man einfach nicht.“ Das Problem sei nämlich nicht der Hund, sondern dessen Halter, ist sich Hegenberg mit Tierschützerin Ganskow einig: „In solchen Fällen muss eine Geldstrafe verhängt werden, die empfindlich weh tut. So kann man solche Leute am besten zur Räson bringen.“