Hagen. . Geht es nach dem Integrationsgesetz, müssten rund 600 Flüchtlinge Hagen wieder verlassen. Der Großteil von ihnen müsste zurück nach Mecklenburg-Vorpommern.
- Integrationsgesetz schreibt Wohnsitz vor
- 600 Personen in Hagen sind betroffen
- Großteil von ihnen müsste zurück nach Mecklenburg-Vorpommern
Müssen rund 600 Flüchtlinge Hagen wieder verlassen? Mit dem Integrationsgesetz des Bundes ist am 6. August eine Wohnsitzauflage in Kraft getreten. Für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte (Anm.: Sie haben keinen Flüchtlingsstatus, hätten nach Genfer Konvention aber bei Abschiebung ins Herkunftsland ernsthafte Schäden zu erwarten) gilt eine auf drei Jahre befristete Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Bundesland der Erstzuweisung des Asylverfahrens. Für die Regelung gilt als Stichtag rückwirkend der 1. Januar 2016. Flüchtlinge, die nach ihrer Erstzuweisung in einem anderen Bundesland nach dem 1. Januar nach Hagen weitergereist sind, müssten von der Stadt wieder an diesen Ort zurückgeschickt werden. Der Gesetzgeber will auf diese Weise verhindern, dass Ballungsräume in Deutschland entstehen. Was bislang vor allem in Städten mit hohem Migrantenanteil wie Duisburg, Gelsenkirchen und auch Hagen geschehen ist.
Die deutsch-arabische Initiative Hagen/EN hatte sich in einem offenen Brief an Hagens Oberbürgermeister gewendet. Tenor: 1500 Menschen aus Hagen würden abgeschoben, die hier bereits wichtige Schritte bei der Integration gegangen seien.
Schul- oder Kindergartenbesuch reicht nicht aus
Sozialdezernentin Margarita Kaufmann stellt klar: „Es geht um 325 Bedarfsgemeinschaften in Hagen, also etwa 600 Personen. Es geht bei der Überprüfung dieser Personen um Bezieher von SGB-Leistungen.“ Im Verwaltungsvorstand hatte man sich zuletzt mit der Frage beschäftigt, wie hart man das neue Gesetz umsetzen werde. Kaufmann: „Wir nutzen dabei einen Ermessenspielraum und prüfen: Ist ein Arbeitsplatz vorhanden? Liegen Krankheitsfälle vor? Klar ist aber auch: Der Schul- oder Kindergartenbesuch eines Kindes reicht nicht für den Verbleib in Hagen aus.“
80 Prozent der Flüchtlinge, die nach dem 1. Januar 2016 nach Hagen gekommen sind, wurden ursprünglich dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen, heißt es bei der Stadt.