Hohenlimburg. .
Die Schloss Hohenlimburg gGmbH hat Klage vor der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen gegen den Förderverein des Deutschen Kaltwalzmuseums erhoben (AZ 9 O 204/16). Das teilte das Fürstenhaus mit.
Hintergrund dafür ist, wie diese Zeitung bereits berichtete, ein seit Monaten schwelender Konflikt zwischen dem Fürstenhaus und dem Förderverein deutsches Kaltwalzmuseum. U.a. über die Miete, die der Verein für die Überlassung der Museumsräumlichkeiten an die Gesellschaft zahlen soll.
„Zahlung abgelehnt“
Dazu schreibt das Fürstenhaus gestern: „Laut dem 2004 mit einer Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossenen Nutzungsvertrag ist der Förderverein des Kaltwalzmuseums verpflichtet, sich an den Betriebskosten der Schlossanlage angemessen zu beteiligen, sollten diese anderweitig nicht erwirtschaftet werden können. Der Verein hat jedoch eine Zahlung in der von der Schloss Hohenlimburg gGmbH im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Höhe abgelehnt, ebenso wie die im Vertragswerk vorgesehene Beteiligung an den Instandhaltungskosten. Als Folge dieses Streits ist der Förderverein bereits als Gesellschafter aus der Schloss Hohenlimburg gGmbH ausgeschieden.“
Rechtsanwalt Klaus von Werneburg, Vorsitzender des Fördervereins deutsches Kaltwalzmuseum, hatte dazu im Gespräch mit dieser Zeitung mehrfach erklärt, dass die Forderungen überzogen und die Grundlagen des Vertrages u.a. durch das aktuell geschlossene Schlossmuseum nicht gegeben seien. „Das Kaltwalzmuseum ist aufgrund der von 7500 auf 5000 im Jahr 2015 rückläufigen Besucherzahlen nicht tragbar. Und für das Jahr 2016 sind diese Zahlen noch schlechter“, so von Werneburg.
Ziel das Freilichtmuseum Hagen
Deshalb hat sich der Verein nach einem alternativen Standort für das Museum umgesehen und zielführende Gespräche mit dem Freilichtmuseum Hagen im Mäckinger Bachtal geführt. Optional ist dort das historische Gebäude Haus Letmathe als potenzieller Standort ins Gespräch gekommen. Vorausgesetzt, die Statik und die Größe des Gebäudes lassen eine Verlagerung des Museums dorthin zu.
Aus diesem Grund vollzieht der Kaltwalzverein aktuell eine Bestandsaufnahme zum Inventar, um mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen fürs Mäckinger Bachtal planen zu können.
„Wir bedauern die Situation sehr. Gleichzeitig haben die Kaltwalzer aber die Hoffnung, dass möglichst schnell die Voraussetzungen für einen Umzug geschaffen werden. Allerdings muss die Museums-Konzeption überarbeitet werden. Das wird eine Zeit dauern“, so von Werneburg. Damit scheint die Hoffnung des Fürstenhauses, das traditionsreiche Kaltwalzmuseum für Hohenlimburg auf Dauer retten zu können, gleich null zu sein.
„Unser allererstes Ziel ist es, das Museum für das Schloss und für die Bürger von Hohenlimburg, das ja schließlich die Wiege des Kaltwalzens ist, zu erhalten“, heißt es in der schriftlichen Begründung zur Entscheidung für den Klageweg. Das Fürstenhaus ist nicht nur Eigentümer des Schlosses. Fürstin Marissa hat als Nachfolgerin von Julia Dettmann die Geschäftsführung der Schloss Hohenlimburg gGmbH übernommen; Fürst Maximilian fungiert als deren Mehrheitsgesellschafter (siehe dazu Zweittext Fürsenhaus besitzt Mehrheit an der gGbmH): „Unser zweites Ziel ist es, die Gültigkeit des Vertrages feststellen zu lassen“, fährt Fürst Maximilian in einer Presseerklärung fort. „Nach unserer Auffassung stellt ein vorzeitiger Auszug des Museums aus den Räumen des Schlosses einen Vertragsbruch dar. Die Begründungen, die Herr von Werneburg für die Entscheidung des Fördervereins nennt, sind für uns nicht nachvollziehbar.“
Fördermittel der NRW-Stiftung
Fürst Maximilian weist abschließend auf einen weiteren Punkt hin: „Das Kaltwalzmuseum hat für die Laufzeit des Nutzungsvertrages Fördermittel aus der NRW-Stiftung erhalten.“ Die Stiftung würde nach seinen Kenntnissen im Falle eines Auszuges vom Verein anteilig Geld zurückfordern, denn die Förderung ist nicht nur zweckgebunden, sondern auch an das Schloss als Standort. „Immerhin handelt es sich um eine sechsstellige Summe.“ Ein Platzen der Förderung aber könne, so der Fürst, sich auch nachteilig für weitere Projekte auf Schloss Hohenlimburg auswirken.
Bei der Landesstiftung NRW hielt man sich auf Nachfrage dieser Zeitung gestern mit einer Stellungnahme zurück, kündigte aber an, sich zeitnah zu äußern.
Das Landgericht Hagen bestätigte den Eingang der Klage und bezifferte den von der 9. Kammer um Richter Christian Niemöller festgelegten Streitwert auf 123 000 Euro.