Hagen. Mieter und Vermieter sind oft hoffnungslos zerstritten. Besonders heikel wird es, wenn der Hausbesitzer seine Immobilie renovieren und umbauen will. Wohin dann mit den Mietern? Was darf er und was nicht? Zwei Beispiele aus Hagen, bei denen die Emotionen bereits übergekocht sind.
Das Rentner-Ehepaar Meier (Name geändert) ist mit den Nerven am Ende. „Das Haus war wochenlang ein Trümmerfeld mit Lärm, Staub und Dreck.” Die Stimme von Frau Meier schwankt zwischen wütend und resigniert. Ihre Wohnung liegt in einem alten Mehrfamilienhaus in der Innenstadt, das vor etwa einem halben Jahr den Besitzer gewechselt hat. Der neue Eigentümer kündigte an, Flure und Wohnungen umfassend reparieren und modernisieren zu wollen, und begann auch bald mit den Arbeiten.
Den Meiers bot der Hauseigentümer eine Alternativwohnung im ersten Stock des Hauses an, damit auch die alte Wohnung renoviert werden könnte. Das Rentnerpärchen fand zunächst Gefallen an diesem Gedanken, wurde dann aber durch die permanente Lärm- und Dreckbelastung entnervt. „Wir wissen doch gar nicht, wann das ein Ende hat. Wir wollen jetzt nur noch hier raus”, klagt Frau Meier. Allerdings fehlt das Geld für einen Umzug - und das will sie nun vom Hausbesitzer haben.
Stefan Wintersohle, Rechtsanwalt beim Mieterverein Hagen, klärt auf: „Bei notwendigen Renovierungen, die die Wohnung vorübergehend unbewohnbar machen, ist der Hausbesitzer verpflichtet, den Mietern eine Ersatzwohnung oder einen Pensionsaufenthalt zu bezahlen. Will der Mieter aber fortziehen, muss er die Umzugskosten nicht tragen.”
Die Chancen für die Meiers stehen also eher schlecht, zumal der Hausbesitzer angeboten hat, dass die Eheleute auch in ihrer alten, unrenovierten Wohnung bleiben können. Das Tischtuch ist dennoch zerstritten - es geht um ausgefallene Heizungen, abgeschalteten Strom und beschädigte Möbel.
Noch heikler ist der Fall von Frau Kunze (Name geändert). Die Seniorin wohnt in Altenhagen und leidet an einer stärker werdenden Demenz. Der neue Besitzer ihres Hauses renoviert derzeit alle Wohnungen und baut sie teilweise um. Er bot Frau Kunze eine vergleichbar große Wohnung im selben Haus an, wollte den Umzug bezahlen und Frau Kunzes Schwiegersohn eine Bonuszahlung geben. Doch dieser beharrte auf dem Standpunkt, dass sich seine Schwiegermutter in einer neuen Umgebung nicht mehr zurechtfinden würde.
Laut Mieterverein kann ein Hausbesitzer einen Mieter nicht zwingen, die Wohnung zu wechseln, nur weil die alte Wohnung umgestaltet werden soll. Solche Aus- und Umzüge sind Verhandlungssache - oft geht es um Geldprämien.
Mitte Dezember kam es zum Eklat: Frau Kunze unterschrieb, dass sie mit einem Umzug einverstanden sei, und ließ sich von den Hausbesitzern in die neue Wohnung führen, wo bereits eine Küche Möbel aufgestellt worden waren. In der alten Wohnung wurden anschließend Wände eingerissen. Die Hausbesitzer bestreiten, gewusst zu haben, dass Frau Kunze rechtlich von ihren Kindern betreut wird.
Der Schwiegersohn wurde von dieser Aktion völlig überrumpelt. Er bereitet nun eine Zivilklage vor.
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