Hagen. . Das Amtsgericht hat den Haftbefehl gegen den Audi-Fahrer (33) mit Auflagen außer Vollzug gesetzt. Es bestehe laut Gericht keine Fluchtgefahr.

  • Haftverschonung für den zweiten Raser
  • Es bestehe laut Gericht keine Fluchtgefahr
  • 20 Tage lang hatte er in Untersuchungshaft gesessen

Auch der zweite Raser, der am illegalen Autorennen auf der Feith­straße beteiligt war und unverletzt blieb, befindet sich inzwischen wieder in Freiheit: Das Amtsgericht hat den Haftbefehl gegen den Audi-Fahrer (33) mit Auflagen außer Vollzug gesetzt, bestätigte Amtsgerichtssprecherin Alexandra Bubenza.

Bei dem Horror-Unfall waren am 19. Mai fünf Menschen schwer verletzt worden, ein sechsjähriger Junge schwebte tagelang in Lebensgefahr. Das Amtsgericht erließ daraufhin Haftbefehle gegen beide Raser. Der Fahrer (46) des Skoda, der sich bei dem Frontalcrash den Oberschenkel gebrochen hatte, wurde bereits nach drei Tagen haftverschont.

Nach 20 Tagen Untersuchungshaft ist nunmehr auch dem zweiten Beschuldigten Haftverschonung gewährt worden. Allerdings mit Auflagen, die ihn an einer Flucht hindern sollen. Trotz familiärer Wurzeln im Kosovo sei er hier in Hagen „sozial integriert, er hat eine Familie und eine Arbeitsstelle“, betonte Gerichtssprecherin Bubenza, so dass eine Fluchtgefahr nicht mehr unterstellt werden könne.

Bei der Staatsanwaltschaft wird das Ermittlungsverfahren aber weiterhin als „Haftsache“ behandelt und beschleunigt bearbeitet.