Breckerfeld. .

Der Kreisausschuss des EN-Kreistags muss sich in seiner nächsten Sitzung am Montag, 13. Juni, im Schwelmer Kreishaus mit einem Antrag der Fraktion „Freie Wähler Ennepe-Ruhr-Piratenpartei“ befassen. Der Antrag trägt die Überschrift: „Katzenschutzverordnung im Ennepe-Ruhr-Kreis.“ Dabei geht es unter anderem um eine Registrierungspflicht für Hauskatzen. Bislang gibt es keine umfassende Regelung.

Der vom Fraktionsvorsitzenden Gerd Peters unterschriebene Antrag hat folgenden Wortlaut: „Die Kreisverwaltung entwirft eine Verordnung zur Verabschiedung im Kreistag über den Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises und orientiert sich dabei an der Katzenschutzverordnung der Stadt Essen.“

In der anschließenden Begründung wird als Ziel des Antrags angegeben: „Mit der Verordnung solle der steigenden Zahl von wild- oder halbwildlebenden Katzenpopulationen unter strikter Anwendung tierschutzgerechter Handlungsweisen entgegengewirkt werden. Gleichzeitig wird gefordert, die Verordnung aus der oben genannten Essener Verordnung so abzuleiten, dass die teilweise ländlichen Strukturen des Kreisgebietes Berücksichtigung finden.“

Bei der späteren Umsetzung solle die Veterinärbehörde des Ennepe-Ruhr--Kreises eng mit örtlichen Tierschutzorganisationen zusammenarbeiten.

Die Kreisverwaltung hat aus dem Antrag eine Vorlage gefertigt. Demnach enthält die Essener Verordnung folgende Kernaussagen: Der Halter hat seine Freigängerkatze eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen und zu registrieren. Der Auslauf für fortpflanzungsfähige Katzen ist verboten. Wenn der Auslauf nicht zu verhindern ist, gilt eine Kastrationspflicht.

Von der Stadt Essen (oder Beauftragten der Stadt) aufgegriffene Freigängerkatzen werden in Obhut genommen, bis der Eigentümer ermittelt ist. Wird er nicht gefunden, kann die Stadt die Katze registrieren und nach Unfruchtbarmachung wieder in die Freiheit entlassen. Kosten, die bei Freigängerkatzen entstehen, trägt der Halter. Bei freilebenden Katzen „trägt die Kosten derjenige, der die Durchführung der kostenpflichtigen Maßnahmen in Auftrag gibt.“ Grundstückseigentümer müssen in Essen Mitarbeitern der Stadt oder deren Beauftragten Zugang gewähren.

Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden.