Hagen. . Ein junger Hagener hatte ein Knöllchen für die Ballerei mit sogenannten Anscheinswaffen

  • Ballerei mit Anscheinswaffen in Hagen
  • Junger Mann bekam Knöllchen
  • Vor Gericht gab es jetzt noch ein Bußgeld

Sie sehen Pistolen, Revolvern oder Gewehren täuschend ähnlich – sind aber tatsächlich gar nicht echt. Das Waffengesetz spricht von sogenannten „Anscheinswaffen“, deren Besitz zwar erlaubt ist, die man aber trotzdem nicht öffentlich führen darf. Ein junger Hagener (21) hatte deshalb ein Knöllchen erhalten und kämpfte vor Gericht dagegen an.

„Ganz offiziell im Geschäft gekauft“

„Ich wollte mit Kollegen ein bisschen Spaß haben“, sagt er, „und deshalb sind wird extra dort hin, wo wir niemanden stören.“ Zum Rumballern gut geeignet schien ein freies Gelände hinter der Stadthalle. Dort marschierten die Freunde, ausgerüstet mit drei Softair-Gewehren und zwei Softair-Pistolen, am 23. September 2014 auf.

Das zweifelhafte Vergnügen war nur von kurzer Dauer: Eine Mitarbeiterin der Stadthalle hatte die Schießerei gehört, die jungen Männer beobachtet und große Angst bekommen. Sie rief die Polizei, die sofort erschien und einschritt. Der junge Mann, Besitzer von allen fünf sichergestellten Waffen, verteidigt sich: „Ich habe die Gewehre und Pistolen ganz offiziell im Geschäft gekauft. Dass sie nicht legal sind, darauf wurde ich nicht hingewiesen.“

Jugendrichterin Ulrike Radke-Schäfer: „Erlaubt sind diese Waffen. Verboten ist jedoch ihr Tragen in der Öffentlichkeit, weil sie den Anschein erwecken, echt zu sein und dadurch Unbeteiligte in Angst und Schrecken versetzen können.“ Nur in Spezialfällen, bei Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen sowie Theateraufführungen, dürfen Anscheinswaffen erlaubt eingesetzt werden.

Im Vorfeld hatte die Stadt dem jungen Mann noch angeboten, auf die Herausgabe seiner sichergestellten Softair-Waffen zu verzichten, im Gegenzug sei die Ordnungswidrigkeit erledigt. Er verweigerte das.

Daraufhin wurden die Pistolen und Gewehre ans Landeskriminalamt (LKA) in Düsseldorf übersandt, dort wurde ein kriminaltechnisches Gutachten erstellt: Die eine Softair-Pistole sehe einer italienischen „Baretta“ sehr ähnlich, die in der US-Armee als Dienstwaffe zum Einsatz kommt. Die andere Softair-Pistole gleiche vom Aussehen einer „SIG-Sauer“. Das sichergestellte Softair-Gewehr sei einem Armeegewehr von „Heckler & Koch“ nachempfunden. Also alles Anscheinswaffen.

Am 1. Juli 2015 verschickte die Polizei einen Bußgeldbescheid über 200 Euro. Für das LKA-Gutachten nebst Gebühren wurden zusätzlich 378,50 Euro gefordert. Außerdem sollten die sichergestellten Softair-Waffen amtlich eingezogen werden.

LKA-Gutachter-Kosten erlassen

Für den jungen Mann, der gerade ein Berufsvorbereitungsjahr absolviert und monatlich 104 Euro erhält, wären die verlangten knapp 600 Euro ein unverhältnismäßig hoher Batzen gewesen. Das sah auch Jugendrichterin Radke-Schäfer so: Sie erließ dem Heranwachsenden die LKA-Sachverständigenkosten über 350 Euro und senkte das Bußgeld auf 50 Euro herab.

Ob der Betroffene seine Anscheinswaffen zurück bekommt, ließ die Richterin im Urteil offen.