Hagen. . Einer Katze wird angelastet, eine Wohnung unter Wasser gesetzt zu haben. Ihre Besitzer sagen, sie sei “wasserverrückt“. Die Gebäudeversicherung klagt.

  • Wohnung unter Wasser gesetzt
  • Katze war schuld
  • Jetzt ist der Fall vor Gericht

Welch ein kurioser Haftungsprozess für Amtsrichter Dr. Harald Barkam: Hat Katze Lilly den Wasserhahn geöffnet? Und muss dann die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommen?

Sie ist ein schwarz-braun-weiß- gefleckter Stubentiger, zweieinhalb Jahre alt, sehr neugierig und super verspielt. Und nicht nur das: „Lilly ist total wasserverrückt“, sagt ihr Besitzer Patrick Wiegand (32), der zusammen mit Frau, Baby und Katze in einer schmucken Jugendstilwohnung in Haspe lebt.

Egal, ob im Bad oder in der Küche: Wenn die Waschmaschine pumpt, die Spülung rauscht, es irgendwo in der Leitung gluckert – Lilly ist sofort zur Stelle und dreht regelrecht durch. „Das“, wundert sich ihr Besitzer, „habe ich vorher nie erlebt. Unsere alte Katze war geradezu wasserscheu.“

Tier war allein zu Hause

Jetzt ist der „Fall Lilly“ im Amtsgericht aktenkundig (Aktenzeichen 10 C 412/15). Der Katze wird angelastet, die Wohnung unter Wasser gesetzt zu haben. Tatort war die Küchenspüle, Tattag der 24. April letzten Jahres, ein Freitag. Patrick Wiegands Lebensgefährtin befand sich damals gerade in Kur, der Baumaschinenführer hatte frühmorgens die Wohnung verlassen, um zur Arbeit zu fahren. Kurzum: Die aufgekratzte Katze war allein zu Haus. Was dann passierte, weiß nur sie.

„Gegen halb acht bekam ich den überraschenden Anruf: ,Kommen Sie schnell nach Hause. Aus ihrer Wohnung läuft Wasser’.“ Patrick Wiegand erschaudert, wenn er daran zurückdenkt. Der Mieter machte sich sofort auf den Weg zur Berliner Straße. Als er seine Wohnungstür aufschloss, hörte er bereits das Wasserrauschen – auf dem dunklen Parkettboden stand ein zentimeterhoher See. Lilly planschte.

16.546 Euro Schaden

Offensichtlich hatte sie den Einarmhebel der Küchenspüle hochgedrückt, vielleicht hatte sie aber auch nur ihren Rücken daran gerieben und dabei das Wasser versehentlich angestellt – wer weiß das schon. Das Wasser strömte aus dem Hahn (der dummerweise auch noch vom Becken weggeschoben worden war – auch hier scheint die Katze die Missetäterin zu sein), ergoss sich über den Fußboden der dritten Etage und sickerte bei den Nachbarn darunter durch die Decke. Dort lief es die Wände herunter und löste einen Stromausfall aus.

Der angerichtete Schaden war immens: 16.546 Euro. „In der Küche, im Flur und im Abstellraum musste der Holzboden komplett herausgerissen werden“, erinnert sich Patrick Wiegand, „die Küchenzeile wurde abmontiert, Warmluftgebläse und Bautrockner aufgestellt. Puhhh, eine verdammt anstrengende Zeit.“ Rund zwei Monate dauerte es, bis alles wieder wie vorher war.

Patrick Wiegand bleibt gelassen

Zunächst haftete die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers und stand für den Schaden ein. Doch jetzt will sich die Württembergische ihr Geld bei dem Tierhalter wiederholen – das juristische Stichwort lautet „Gefährdungshaftung“.

Richter Dr. Barkam soll in dem kniffligen Fall urteilen. Er hat für den 11. April einen Verkündungstermin anberaumt.

Patrick Wiegand sieht der Entscheidung gelassen entgegen. Denn er hat eine Haftpflichtversicherung, die gegebenenfalls eintreten müsste. So oder so: Als wahrer Katzenfreund kann er seiner wassertollen Lilly überhaupt nicht böse sein.