Hagen. . Weil ihr ein lebensbedrohliches Hüftgelenk eingesetzt wurde, verlangt eine Frau aus Hagen vor Gericht 90.000 Euro Schmerzensgeld.

Diese Hüftprothesen, Modell ASR, können lebensbedrohlich werden, weil sie giftige Schwermetalle absondern. Deshalb hat sie der Hersteller im August 2010 zurückgerufen und weltweit vom Markt genommen. In Deutschland erhielten 5500 Patienten die riskanten Implantate, auch in Hagen.

Landgericht, vor der 2. Zivilkammer. Eine 64-jährige Frau schleppt sich in den Gerichtssaal. Seit Jahren ist ihr Alltag durch Krankheit geprägt, jeder kleine Schritt quält: höllische Schmerzen in der Hüfte, im Rücken, im Becken. Nachts bringen sie stechende Gelenk- und Gliederschmerzen um den Schlaf.

Kein Vorwurf an Klinik und Ärzte

Im Evangelischen Krankenhaus Haspe (Mops) hatte man der Frau aus Schalksmühle zwischen 2007 und 2010 dreimal Hüftprothesen vom Typ ASR eingesetzt. Das Produkt war seit 2003 auf dem Markt. Diese künstlichen Hüften aus Metall seien „widerstandsfähiger und langlebiger“ als die bis dahin gebräuchlichen Keramikimplantate, glaubten nicht nur Hagener Mediziner. In 157 deutschen Klinken wurden die scheinbar modernen Hüfttotalendoprothesen bei betroffenen Patienten eingebaut.

Für Medizinprodukte kein Zulassungsverfahren in EU

In kaum einem Land werden Hüftgelenke so häufig ausgetauscht wie in Deutschland – rund 210 000-mal im Jahr.

Hüftprothesen gelten innerhalb der EU als Medizinprodukte, die keinem Zulassungsverfahren unterworfen sind.

Weltweit wurden die fraglichen Hüftprothesen bei rund 93 000 Patienten implantiert.

Wie viele ASR-Prothesen zwischen 2007 und 2010 im Hasper Krankenhaus eingesetzt wurden, kann Pressesprecherin Astrid Nonn zur Zeit nicht sagen.

Die Ärzte waren ahnungslos, dass bei Reibungen in den Metallgelenken, zwischen Gelenkkopf und Gelenkpfanne, giftige Kobalt- und Chrom-Ionen freigesetzt werden. Die kleinen Teilchen können Entzündungen auslösen und zu schwerer Blutvergiftung führen.

Von einem Leidensweg zu sprechen, das greife zu kurz. „Das ist kein schönes Leben mehr“, findet die Frau aus Schalksmühle. Den Hagener Medizinern will sie keinen Vorwurf machen: „Die haben gut operiert.“ Stattdessen hat sie den amerikanischen Weltkonzern Johnson & Johnson verklagt, sowie dessen Tochtergesellschaft DePuy. Vertreiber und Hersteller der fraglichen Hüftprothesen sollen sie finanziell entschädigen: Für mittlerweile fünf Hüftoperationen und eine Zukunft, die sie, das ist zu befürchten, an den Rollstuhl fesseln wird, weil eine sechste künstliche Hüfte nicht mehr hält.

Gefordert wird ein Schmerzensgeld von mindestens 90 .000 Euro. „In Kalifornien“, wirft Vorsitzender Richter Wolfgang Rathsack eher beiläufig ein, „gibt es für so einen Fall 8,2 Millionen.“ Dollar.

Die Krankenakte in Kurzform: „Beidseitige Coxarthrose“ lautete die Diagnose, umgangssprachlich Verschleiß genannt, an den Knorpeloberflächen von Hüftkopf und Hüftpfanne. Im Januar 2007 wurde der Klägerin deshalb die linksseitige ASR-Hüftprothese eingesetzt.

Anwälte treten in Verhandlung

März 2009 rechtsseitige Prallelimplantation. Folge: starkes Brennen in den Oberschenkeln. Mai 2010 hohes Fieber, Blutvergiftung. Hüftgelenkentzündung mit Abzessbildung. Das Implantat links wird operativ entfernt, bei einem erneuten Eingriff der Hüftkopf abgeschnitten und der Klägerin erneut eine ASR-Prothese eingesetzt.

Ende 2011 Blutvergiftung, Lebensgefahr. Beide Hüften werden explantiert. Bei Herausschneiden der einzementierten Hüftpfannen kommt es unvermeidbar zu einem zweifachen Bruch des Beckens. Juli 2012 Re-Implantation rechts, Ende 2012 Re-Implantation links.

In den nächsten vier Wochen wollen die Anwälte beider Seiten das Gespräch außerhalb des Gerichts suchen. Vieles deutet auf eine finanzielle Einigung – ohne Aufsehen und störende Öffentlichkeit – hinter den Kulissen hin.