Hagen. . In Duisburg war der Versuch unternommen worden, Müllsünder mit drakonisch hohen Bußgeldern zu bestrafen. Das hält man in Hagen nicht unbedingt für das richtige Mittel.
- Die meisten Müll-Sünder können nicht geschnappt werden
- Hohe Bußgelder schwer einzutreiben
- Gericht kann überhöhte Bußgelder prüfen
Was ist denn nun der beste Weg? Müllsünder heftig finanziell abwatschen und hoffen, dass der Denkzettel wirkt? Müsste OB Erik O. Schulz die gleichen drakonischen Maßnahmen anordnen wie sein Kollege Sören Link in Duisburg? Oder sollte man mit Schmierfinken weiter so umgehen wie bisher? Spielen wir den Fall am Beispiel der Eugen-Richter-Straße in Wehringhausen mal durch.
Umweltamt zuständig für Bußgelder
Das Ordnungsamt kann nur Verwarngelder bis 55 Euro aussprechen. Für Bußgelder, die für stärkere Verschmutzungen ausgesprochen werden, ist das Umweltamt zuständig.
Kurzzeitig lag in Hagen auch ein Mülldetektiv auf der Lauer. Hunderte Fälle deckte der zum Beispiel 2013 auf. Über 33.000 Euro spülte das 2013 in die Hagener Stadtkasse.
Wie? Ist schon wieder Sperrmüll? Nein. Hier sieht es einfach häufig so aus. An der Eugen-Richter-Straße scheint es den Immergleichen so richtig egal zu sein, was für Auswirkungen ihre Aktionen auf die Qualität des Wohnumfelds haben. Fernseher werden mitten auf dem Bürgersteig entsorgt. Bauschutt, Holztische und anderer Krempel, für den sich pflichtbewusste Bürger vielleicht samstags auf den Weg zur Verbrennungsanlage machen würden, werden auf die Gehwege gepfeffert. Und das Perverse ist: Ordnungsamt und Umweltamt wissen, wer die Täter sind – nur mit der Bestrafung klappt’s nicht.
Es reicht nämlich nicht, Rechnungen, Etiketten oder andere Hinweise auf die Namen der Müllsünder zu finden. „Nein, um sie zu belangen, muss man sie auf frischer Tat erwischen“, sagt Martin Echterling vom Ordnungsamt, „oder Nachbarn müssten es bezeugen.“ Man kann Echterling und seinen Kollegen nicht vorwerfen, dass sie nicht genug versuchen würden, die Verursacher zu erwischen. Es bleibt im Bereich der Eugen-Richter-Straße, wo sechs Ordnungsamtsmitarbeiter im Schicht-System intensiv kontrollieren, aber nur bei einem Versuch. Die Müllsünder finden immer noch ein zeitliches Schlupfloch, in dem sie keiner sieht. „Das ist frustrierend, weil so der Eindruck entsteht, dass man mit diesem Verhalten durchkommt.“
Bei Einspruch prüft Gericht Bußgeld
Dass die Art, wie man gegen solche Müllsünder vorgeht, irgendwie frustrierend ist, hat man auch in Duisburg erkannt und zum ganz großen Hammer gegriffen. Wer in der Öffentlichkeit zum Beispiel eine Bananenschale auf den Boden wirft, soll mit 150 Euro dabei sein. Plastikflaschen wild wegwerfen, kann bis zu 300 Euro kosten. „Die mangelnde Sauberkeit im öffentlichen Raum ist eines der Themen, das die Bürger am meisten ärgert “, sagt OB Sören Link. „Bei denen, die die Regeln ignorieren, müssen wir dort ansetzen, wo es ihnen am meisten weh tut.“
Wie die große Sommerserie unserer Zeitung („Was braucht Hagen?“) im vergangenen Jahr gezeigt hat, ist Stadtsauberkeit der Punkt, mit dem die Bürger das allergrößte Problem in Hagen haben. Muss die Duisburg-Keule auch an der Volme geschwungen werden? „Die Duisburger haben den gleichen Bußgeldkatalog wie wir in Hagen“, sagt Umweltamtsleiter Ralf-Rainer Braun. „Da sind Ermessensspielräume drin, die man nach oben hin ausreizen kann. Wenn man die ausschöpft, muss man es aber auch gut begründen.“
Es sei zu bedenken, dass bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eine gerichtliche Überprüfung der Höhe des Bußgeldes stattfindet, wobei dem Gericht ein eigenes Ermessen zusteht. Ein nicht gut begründbares Heraufsetzen der Bußgelder auf die Höchstsätze werde einer gerichtlichen Prüfung kaum standhalten. „Das Hauptproblem“, sagt Ralf-Rainer Braun, „ist die Ermittlung derjenigen, die Abfall in Hagen illegal ablagern.“ Martin Echterling glaubt, dass es schwierig die Bußgelder nach Duisburger Vorbild einzutreiben. „Die Idee der Abschreckung ist aber erstmal nicht schlecht.“