Der Kampf der Kneipen gegen das Rauchverbot. Als erstes Hagener Lokal ist jetzt das „Ambiente” an der Hochstraße/Goldbergstraße vor den Kadi gezogen. Jedoch ohne Erfolg.
Die Verwaltungsrichter in Arnsberg entschieden: Kein „Feuer frei” für Tabakfreunde. Derzeit qualmen die Glimmstängel fleißig weiter. Die Frage ist lautet jedoch: Wie lange noch? Für Helge und Gerd Caspari, die die Eckkneipe „Ambiente” (früher „Keeper”) betreiben, geht es um die Existenz: „Welcher Gast will beim gemütlichen Bier aufs Zigarettchen verzichten?” Dem neuen Nichtraucherschutzgesetz wollten die Wirtsleute deshalb Paroli bieten und dem Ordnungsamt ein Schnippchen schlagen: Am 15. Juni gründeten sie, zusammen mit vier anderen Stadtwirten, den „Ersten Hagener Raucherclub”. Seitdem sind „Enge Weste”, „Kulisse”, „Tönnchen” und „Anno 1911”, die sich der „Ambiente”-Initiative angeschlossen haben, allesamt als „Clublokale” ausgewiesen - wo nur noch der trinken und speisen darf, der Qualm und Rauch schriftlich akzeptiert, drei Euro berappt und dadurch Mitglied im „geschlossenen Rauch- und Kneipenclub zur Pflege der Rauch- und Kneipenkultur” wird. Klingt ebenso hochtrabend wie trickreich. Das juristische „gewusst wie” hatte Anwalt Carl Peter Piepenstock beigesteuert. Donnerstagabend konnte das „Ambiente” bereits sein 300. trinkendes Rauchermitglied aufnehmen. In allen fünf Clublokalen zusammen sollen inzwischen mehr als 1000 Gäste zu „Kneipen-Mitgliedern” geworden sein. Bei der Stadt rauchen derweil die Köpfe: Die Tricksereien an den Tresen sollen ausgebremst werden. In einer öffentlichen Mitteilung wies man deshalb darauf hin, dass so genannte „Raucherclubs” auch ausschließlich zum Rauchen da seien, nicht aber zum Trinken oder gar Essen: „Sobald eine Bewirtung stattfindet, ist der Nichtraucherschutz anzuwenden.” Gastwirtin Helge Caspari ist sauer: „Das ist reine Eigenmächtigkeit von Hagen und steht im nordrhein-westfälischen Gesetz überhaupt nicht drin.” Am 4. Juli reichte die Kneipenchefin deshalb über Anwalt Piepenstock beim Verwaltungsgericht Arnsberg einen Antrag auf einstweilige Anordnung ein: Die Stadt Hagen solle dazu verpflichtet werden, ihren Clubmitgliedern das Rauchen, Trinken und Essen in der Einraum-Wirtschaft zu gestatten. Doch die angerufenen Richter lehnten dies durch einen Eilbeschluss (Az. 14 L 452/08) ab. „Die Kammer sah hierfür keine rechtliche Grundlage”, so Gerichtssprecher Guntmar Neumann. „Zwar sind die Behörden zur Verfolgung von Verstößen gegen das Rauchverbot ermächtigt, nicht aber zur Erteilung von Ausnahmeregelungen vom Rauchverbot.” Und darauf bestünde auch kein Rechtsanspruch. Gegen den Beschluss hat der Anwalt des „Ambiente” sofortige Beschwerde eingelegt. Jetzt geht der Hagener Fall vors Oberverwaltungsgericht Münster. Wirtin Caspari ist guter Dinge, dass sich ihr derzeit größtes Problem ohnehin schon bald in Rauch auflösen könnte: „Ende des Monats muss das Bundesverfassungsgericht doch ein Grundsatzurteil fällen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Nichtraucherschutzgesetz kippen wird.”