Hagen. Ab Mittwoch will die Polizei in Hagen verstärkt Handy-Sünder am Steuer kontrollieren. Dort gibt es erstaunlich viele Auffahrunfälle.

Die Hagener Polizei wird strenger gegen Handy-Sünder am Steuer vorgehen: Ab dem heutigen Mittwoch, 1. Juli, werde bei Kontrollen verstärkt der Fokus auf die verbotene Nutzung der Mobiltelefone während der Fahrt gelegt, so Polizeioberrat Michael Hoffmann. Denn insbesondere durch die Verbreitung der Smartphones, mit denen man nicht nur telefonieren sondern unter anderem auch im Internet surfen und E-Mails schreiben kann, sei das Ablenkungs-Potenzial im Fahrzeug weiter gestiegen.

Hagen ist im NRW-Vergleich ganz vorne mit dabei, wenn es nun darum geht, die Kontrollen zu verstärken. „Dafür gibt es aber auch einen Grund“, so Hoffmann. Zwar gebe die Statistik keine belastbaren Zahlen her, ob es in Hagen mehr Handy-Sünder gebe als anderswo. „Aber wir haben einen auffällig hohen Wert an Auffahr- und Abbiegeunfällen. Etwa 7500 Fälle allein im vergangenen Jahr.“ Für den Verkehrsexperten ein Indiz: Die verstärkte Smartphone-Nutzung während der Fahrt könnte ein Grund sein für mehr Momente der Unachtsamkeit, die schließlich zu diesen Unfälle führten.

Quasi eine Blindfahrt

„Zum Glück haben wir noch nicht mehr Verletzte oder gar Tote verzeichnen müssen“, so Michael Hoffmann. „Aber damit es dazu nicht kommt, wollen wir das Problem angehen.“ Er verdeutlicht, wie schnell nur eine kurze Nutzung des Smartphones während der Fahrt zu einer großen Gefahr werden kann: „Wer bei 50 Stundenkilometern nur zwei Sekunden auf sein Handydisplay schaut, der legt knapp 30 Meter zurück.“ Alos quasi ein „Blindfahrt“.

Mit der Staatsanwaltschaft wird Michael Hoffmann nun zudem Gespräche aufnehmen,

Auch Bilder aus Radarfallen werden ausgewertet

Bislang werden Handy-Sünder am Steuer nebenbei bei anderen Verkehrskontrollen erwischt.

Gleichwohl wertet die Polizei aber auch schon länger Geschwindigkeitsübertretungs-Fotos aus den Radarfallen auf Gurtverstöße oder Handy-Gebrauch am Steuer aus. Danach folgen auch Bußgelder.

damit bei unklaren Unfallursachen standardmäßig Mobiltelefone als Beweismittel ausgewertet werden können. Mit Hilfe der Verbindungsdaten wäre dann die Kontrolle möglich, ob zum Unfallzeitpunkt das Handy oder Smartphone genutzt wurde.

Aber was ist denn nun erlaubt? Wann darf man sein Mobiltelefon oder Smartphone nutzen? Experte Michael Hoffmann: „Generell gilt laut Straßenverkehrsordnung: Wenn das Fahrzeug bewegt wird und der Motor läuft, dann darf das Smartphone nicht genutzt werden.“ Es sei denn, man verfügt über ein Freisprecheinrichtung

Wer erwischt wird, der muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen, das sich zusammen mit Verwaltungsgebühren auf gut 80 Euro erhöhen kann. Zudem wird ein Punkt in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg fällig. Übrigens: Auch die Mobilfunk-Nutzung während des Fahrradfahrens ist verboten. Hier werden aber „nur“ 25 Euro kassiert.