Fröndenberg. .
Weil sie sich ausgenutzt und missbraucht gefühlt hatte, hatte eine Frau einen jungen Fröndenberger beschuldigt, sie vergewaltigt zu haben. Gestern nun fand sich der Mann auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna wieder. Der Prozess endete schließlich mit einem Freispruch.
„Ich hatte Sex mit ihr, aber das war beidseitig“, beteuerte der 20-Jährige gestern seine Unschuld. Am 3. August vergangenen Jahres war er als Mitglied einer Drückerkolonne unterwegs, um Zeitungsabonnements unter die Leute zu bringen. Und so klingelte er auch bei der Frau. Mutmaßlich, um nicht sofort abgewiesen zu werden, gab er an, eine Umfrage zum Thema Drogen zu machen. Die beiden seien sich gleich sympathisch gewesen, so dass er den wahren Grund seines Besuches preisgab. Schließlich habe er nach einem Glas Wasser gefragt und sei so in die Wohnung der Frau gelangt.
Frau fühlte sich ausgenutzt
Laut Anklageschrift soll der Fröndenberger die Gelegenheit genutzt haben, die Frau ins Schlafzimmer zu zerren, ihr die Kleider auszuziehen und sich dann an ihr zu vergehen. Jegliche Fluchtversuche der Frau soll der Angeklagte unterbunden haben.
Das stimme nicht, so der Fröndenberger gestern: „Ich vergewaltige keine Frauen.“ Er habe es auf eine Unterschrift der Frau abgesehen und ihr deshalb die große Liebe vorgegaukelt. Daraufhin sei es zum Sex gekommen. „Es ging mir nur um die Arbeit. Dann ist Sex dazugekommen. Sie hätte auch Nein sagen können“, erklärte der 20-Jährige gestern.
Dann betrat die Frau den Zeugenstand. Anstatt die Anklage zu bestätigen, gab sie an, sich nicht gegen den Geschlechtsverkehr gewehrt zu haben. Auch, wenn sie den Sex vielleicht nicht wollte, hätte es der Fröndenberger nicht bemerken können. Als Grund für ihr Verhalten gab die Frau an, sie habe sich ausgenutzt und missbraucht gefühlt, als sie gemerkt habe, dass der Angeklagte ihr nur etwas vorgemacht hatte, um an ihre Unterschrift, die sie ihm gegeben hatte, zu gelangen.
Und so endete der Prozess für den Fröndenberger mit einem Freispruch. Die Frau muss nun eventuell mit einem Verfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen. Zudem muss sie auch noch für die Kosten des gestrigen Prozesses aufkommen.