Fröndenberg/Kreis Unna.

Der Verkauf von sogenannten E-Zigaretten und nikotinhaltigen E-Liquids ist verboten. Darauf hat das NRW-Gesundheitsministerium am 16. Dezember 2011 hingewiesen. Hinweisen über die Missachtung des Verbotes soll jetzt im Kreis Unna gezielt nachgegangen werden. „Bei Verstößen werden wir ordnungsbehördliche Maßnahmen einleiten“, so Josef Merfels als zuständiger Fachbereichsleiter Gesundheit und Verbraucherschutz.

In dem Dezember-Erlass an die Bezirksregierungen und an die Kreise bzw. kreisfreien Städte hatte das Ministerium darauf hingewiesen, dass E-Zigaretten und E-Liquids als Arzneimittel einzuordnen seien. Wegen der fehlenden arzneimittelrechtlichen Zulassung dürften sie aber weder verkauft noch benutzt werden. Ein Verstoß, so das Ministerium weiter, kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet werden. Die Einordnung nikotinfreier E-Liquids müsse im Einzelfall anhand der Inhaltsstoffe erfolgen.

Gesundheitliche Gefahren

Dr. Bernhard Jungnitz, Amtsarzt des Kreises Unna, weist auf die mit der Verwendung von E-Zigaretten verbundenen Gefahren hin. „Nikotin ist ein hoch wirksames Nervengift. Bei der Anwendung einer elektrischen Zigarette tritt die Nikotinwirkung später ein als bei einer herkömmlichen Zigarette. Daher besteht hier leicht die Gefahr einer Überdosierung, die zu schweren Vergiftungserscheinungen führen kann.“

Die tödliche Dosis von rund 50 Milligramm werde bei einem Erwachsenen durch Rauchen nicht erreicht, da Nikotin im Körper durch die Leber sehr schnell wieder abgebaut wird. Die Nikotinmenge einer Zigarette hätte - auf einmal eingenommen - eine schwere Vergiftung zur Folge. Für Kinder könne diese Menge sogar tödlich sein.

Derzeit sei auch nicht davon auszugehen, dass das Inhalieren von nikotinfreien Stoffen durch die E-Zigarette unbedenklich sei. „Laut Untersuchungen des Deutschen Krebsforschungszentrums besteht bei der Verwendung von E-Zigaretten der Verdacht, dass die Innenraumluft durch atemwegsreizende sowie allergieauslösende Substanzen belastet wird“, warnt Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz.

Zusammensetzung der E-Zigarette

E-Zigaretten sehen ähnlich aus wie Zigaretten und bestehen aus einem Verdampfer, einer Batterie, einem Mundstück und austauschbaren Kapseln bzw. Patronen (Liquids). Diese können mit Nikotin-Lösungen unterschiedlicher Konzentration oder auch mit nikotinfreien Stoffen gefüllt werden, die in den E-Zigaretten verdampft werden und wie Zigarettenrauch inhaliert werden können.

Erläuterung der Verbote

Nikotinhaltige Liquids, also Kartuschen, Kapseln und Patronen mit Nikotin als Inhalationsstoff, fallen unter das Bundesarzneimittelgesetz (BAG) und sind damit zulassungspflichtig. Ein Verstoß wird nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstraße geahndet.

Produkte, mit denen Arzneimittel verabreicht werden können (z.B. ein Applikator), dürfen nur mit einer CE-Kennzeichnung verkauft werden (Medizinprodukteverordnung). Ein Verstoß wird nach dem Medizinproduktegesetz (MPG) ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstraße geahndet.