Holzwickede/Dortmund/Fröndenberg. Ob Voll- oder Leergut, für die beiden Fahrer des Dortmunder Getränke-Großhandels Weidlich war beides gut, um ihren Lohn aufzubessern — um bis zu 70 000 Euro in nur einem Jahr.
Ob Fass oder Flasche, der 51- und der 39-Jährige aus Holzwickede trieben einen blühenden Handel und lohnenden Nebenverdienst mit Waren, die sie eigentlich für den Dortmunder Getränke-Großhändler zu dessen Geschäftskunden in der Region fahren sollten. Doch schnell hatte das Diebes-Duo im Lager in Fröndenberg einen willfähigen Kollegen, der die Waren so kommissionierte, dass sie nicht zum Kunden, sondern in die dunklen Kanäle der beiden Fahrer flosssen. So blieben im Monat 800 bis 900 Euro für jeden der beiden Angeklagten übrig blieben. „Der Kollege im Lager bekam immer wieder mal ‘nen Fuffziger“, so der 51-Jährige.
Getränke wurden so gleich kistenweise in die eigene Garage umgeleitet und später privat von der Freundin verkauft, für leere Fässer wurden bei anderen Getränkehändlern je 30 Euro Pfand kassiert. „Natürlich haben wir auch immer mal ‘ne neue Kiste gekauft“, so der 51-Jährige, „sonst hätten die uns ja gar nicht alle Fässer abgenommen.“
In der Tat, denn einem der Händler fiel das Fass einer in diesem Raum relativ seltenen Biermarke auf, er kennzeichnete den Alu-Behälter und brachte so das Ermittlungsverfahren in Gang. Vor dem Schöffengericht waren die beiden Angeklagten auch geständig, erkannten aber nicht die wahre Dimension ihres Tuns und damit das Ausmaß ihrer Schuld: „Wir hatten noch offene Lohnforderungen“, suchten sie nach Entschuldigungen. Man habe sich auf diese Weise halt nur das geholt, was einem auch zugestanden habe. Mit einem „Kästchen“ hier und einem „Fässchen“ dort – es war ja „nur Leergut“, wem wird damit schon geschadet.
Unter anderem eben dem Dortmunder Getränke-Großhändler, der aber auch mit dem Urteil nicht darauf setzen kann, dass sein Schaden jemals wieder gut gemacht wird. Hoffen kann er aktuell nur, dass der 51-Jährige mit seiner neuen Existenz in Holzwickede weiter Geld verdient, um als Bewährungsauflage drei Jahre lang monatlich 100 Euro als Goodwill-Wiedergutmachung an seinen früheren Arbeitgeber zu zahlen. Sein arbeitsloser Kompagnon muss stattdessen 360 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten, um die einjährige Freiheitsstrafe nicht antreten zu müssen, die für beide verhängt wurde.