Fröndenberg. Die Stadt erklärt, warum Ruhrstädter im kommenden Jahr etwas tiefer in die Tasche greifen müssen.
Die Grundsteuer soll in Fröndenberg deutlich steigen. Wie viele Punkte es letztlich sein werden, steht noch nicht fest. Aber das Leben in Fröndenberg wird teurer - das scheint sicher. Groß war die Sorge, ob auch die Gebühren etwa für die Abfallentsorgung, Abwasser und Straßenreinigung in erheblichem Maße steigen. Nun gibt die Verwaltung Entwarnung. Es wird eine Erhöhung geben, aber die fällt vergleichsweise gering aus.
Alles in allem zahlt ein Musterhaushalt mit vier Personen im Jahr 2024 insgesamt 1127,08 Euro und damit 7,63 Euro mehr als in diesem Jahr. Das entspricht einer Steigerung um 0,68 Prozent. „Wir liegen damit deutlich unter der Inflationsrate“, erklärt Kämmerer Heinz Günter Freck. Das sei nicht normal, denn die Teuerungsrate etwa für Kraftstoff treffen auch die Stadt Fröndenberg. Zudem verweist Freck auf die steigende Gehälter bei städtischen Bediensteten. Auch die erhöhen den Finanzbedarf.
Dass die Stadt Fröndenberg ihre Gebühren nicht deutlich stärker erhöhen muss, ist auch der Tatsache geschuldet, dass die Einführung einer Umsatzsteuer für Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) auf das Jahr 2025 verschoben worden ist.
Straßenreinigungsgebühr: Der geplante Straßenreinigungsaufwand sinkt im Bereich der Straßen von 145.180 auf 140.000 Euro, im Bereich der Fußgängerzone bleibt er insgesamt stabil. Allerdings erhöhen sich die Verwaltungskosten um 4.436,82 auf 32.853,74 Euro. Die Kosten für den Winterdienst bleiben stabil. Die Verwaltung entnimmt Mittel aus zwei Rücklagen, sodass die Gebühren für die Fahrbahnen steigen, während die Gebühren für die Fußgängerzone sinken. Insgesamt ergibt sich für den Musterhaushalt für 15 Meter Straßenreinigung eine Gebühr von 29,55 Euro, 90 Cent mehr als im Vorjahr.
Abfallgebühr: Bei den Abfallgebühren hat die Stadt Fröndenberg nur bedingt Einfluss, denn die Entsorgung erfolgt über die Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft Kreis Unna (GWA). Die Entsorgungskosten für Restmüll steigen deutlich von 237,26 auf 265, 72 Euro pro Tonne. Grund dafür ist insbesondere die ab dem kommenden Jahr neu eingeführte CO2-Abgabe. Die Gebühr für Sperrmüll steigt von 82,23 auf 87,51 Euro pro Tonne, die für Grünabfall sinkt von 87,87 auf 69,13 Euro pro Tonne. Die Entsorgungskosten steigen insgesamt um 87.951 auf 868.204 Euro. Abgebildet wird all das über die Restabfall-Gebühr. Die steigt für einen Musterhaushalt bei einer 60-Liter-Tonne von 146,16 auf 149,63 Euro.
Getrennt berechnet wird die Gebühr für Bioabfall. Die Entsorgungskosten dafür sinken von 104,89 auf 101,47 Euro pro Tonne. Weil sich die Abfallmenge gegenüber dem Vorjahr um 100 Tonnen erhöht, kommt es zu einer leichten Erhöhung der Entsorgungskosten für Biomüll von 162.580 auf 167.426 Euro. Die Abfuhrkosten sinken dagegen leicht. Es ergibt sich aber eine zusätzliche Herausforderung: Eine Unterdeckung aus den Vorjahren in Höhe von 25.000 Euro muss kompensiert werden. Die veranschlagte Gebühr hat also nicht zur Kostendeckung ausgereicht. Dadurch steigen die Gebühren um 5,54 Prozent. Für den Musterhaushalt mit einer 60-Liter-Tonne bedeutet das eine Zusatzbelastung von 3,26 Euro (von 58,84 auf 62,10 Euro).
Entwässerungsgebühr: Die Gebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser bleibt gegenüber dem Jahr 2023 unverändert. Ein Musterhaushalt zahlt also weiterhin 675,20 Euro Schmutzwassergebühr für 160 Kubikmeter. Für eine Fläche von 130 Quadratmetern wird eine Niederschlagswassergebühr von 210,60 Euro fällig.
Seit dem Jahr 2020 sind die Gebühren für einen Musterhaushalt in Fröndenberg Jahr für Jahr gestiegen, allerdings fiel das Plus stets moderat aus. 2020 wurden für einen Vier-Personen-Haushalt noch 1061,62 Euro fällig. 2021 waren es 1073,31 Euro, im Jahr 2022 schon 1103,84 Euro. 2023 waren Gebühren in Höhe von 1119,45 Euro zu zahlen, ab 2024 werden es nun 1127,08 Euro sein.
Die Gebührenhaushalte sind losgelöst vom Haushalt der Stadt Fröndenberg zu betrachten. Sie sind dafür ausgelegt, die im betroffenen Bereich entstehenden Kosten zu decken. Eventuelle Unterdeckungen müssen im Folgejahr ausgeglichen werden, bei Überdeckungen müssen die Mittel zurückgestellt werden und in den nächsten Gebührenhaushalt eingebracht werden.