Fröndenberg. . Ein Kradfahrer (16) lieferte sich mit der Polizei eine wilde Verfolgungsjagd durch Frömern. Er hatte Grund, eine Kontrolle zu fürchten.
Eine wilde Verfolgungsjagd haben sich am Montagabend in Frömern ein Fahrer eines Kleinkraftrades und eine Polizeistreife geliefert. Am Ende stellte sich heraus, dass der 16-Jährige zu Recht Angst vor einer Polizei-Kontrolle hatte.
Am Montag hatten die Beamten eines Streifenwagens laut Polizei gegen 18.30 Uhr auf der von-Steinen-Straße in Frömern ein Kleinkraftrad mit zwei Personen darauf vor sich. Der Fahrer, ein 16-jähriger Unnaer, wendete plötzlich auf der Straße und bog in die Brauerstraße ab. Als der Kradfahrer kontrolliert werden sollte, gab er Gas und versuchte den Streifenwagen abzuschütteln.
Krad drängt Spaziergänger zur Seite
Anhaltezeichen der Polizisten wurden durch ihn ignoriert. An einem Bahnübergang und auf dem folgenden Feldweg mussten mehrere Spaziergänger aus dem Weg springen, um nicht überfahren zu werden.
Er flüchtete weiter über den Hellweg, wo er fast mit einer Mauer kollidierte, dann über die Hubert-Biernat-Straße und bog danach in den nächsten Feldweg ab, vorbei an einer Reitanlage. In einer Rechtskurve kam das Krad ins Schleudern und Fahrer und Beifahrer kamen zu Fall. Sie richteten das Krad wieder auf und wollten weiterfahren, allerdings stand dort mittlerweile der Streifenwagen, der die weitere Flucht verhinderte.
Warum 16-Jähriger die Polizei fürchtet
Der Fahrer fuhr gegen das Auto und kam erneut zu Fall. Der 16-jährige und seine 14-jährige Sozia stürzten dabei in den angrenzenden Graben. Außer ein paar Abschürfungen zogen sich beide keine Verletzungen zu. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keinen Führerschein hatte, unter Drogeneinfluss stand und das Krad einen Tag zuvor aus der Friedrich-List-Straße gestohlen wurde. Das Messer, was er auch noch dabei hatte, wurde durch die Beamten sichergestellt.
Beide Personen wurden mit zur Wache genommen, wo die 14-jährige ihren Erziehungsberechtigten übergeben wurde. Nach Entnahme einer Blutprobe konnte auch der 16-jährige die Wache verlassen.