Schwelm. .

Schiedlich friedlich trennten sich die Mannschaften vom BVB und von S04 beim 27. Spieltag der vergangenen Saison am Abend des 25. März 0:0 auf dem Rasen des Signal-Iduna-Parks. Zwei gelbe Karten gab der Schiedsrichter auf beiden Seiten. Ganz so glimpflich ging das Revierderby für einen 33-jährigen Kreisstädter nicht aus. Er hatte jetzt quasi eine Nachspielzeit vorm Schwelmer Strafgericht zu absolvieren. Dort musste sich der Fan nämlich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Bei ihm war ein verbotener pyrotechnischer Knallkörper sichergestellt worden.

Am Hagener Hauptbahnhof erwischt

Bereits am Nachmittag jenes Dienstages hielt sich der bekannte BVB-Hooligan mit zig Dutzenden gleichgesinnten Fans auf dem Vorplatz des Hagener Hauptbahnhofes auf. Von dort sollte es per Zug weiter nach Dortmund gehen.

Da grundsätzlich bei solchen Spielen ein erhöhtes Gewaltpotenzial leider zu erwarten ist, wurde besagte Gruppe bereits in Hagen mit Argusaugen von der Bundespolizei ins Visier genommen.

Der Angeklagte fiel den Einsatzkräften auf, sie „pickten“ ihn aus der Masse heraus. Unter anderem trägt er für jeden sichtlich am rechten Unterarm die Tätowierung „A.C.A.B“, eine in gewissen Kreisen bekannte, englische Abkürzung, die übersetzt soviel bedeutet wie: „Alle Polizisten sind Bastarde“.

Als man den 33-Jährigen auf die Bahnhofswache verfrachtet hatte und ihn aufforderte, all seine Taschen zu leeren, kam der unter Strafe stehende, illegale, explosivgefährliche Böller zum Vorschein.

750 Euro Geldstrafe

Das konnte und wollte der Schwelmer nun vor Gericht auch nicht leugnen. Reue zeigte er allerdings auch nicht. Im Gegenteil: „Ich habe das Teil weder erworben, noch von irgendwem bekommen. Ich war selbst völlig überrascht, als die Beamten den Knallkörper bei mir fanden.“ Und weiter: „Meine Jacke lag so lange unbeaufsichtigt auf dem Bahnhofsvorplatz. Wer weiß, wer mir den Böller da in die Tasche gesteckt hat.“

Das Gericht wertete dies letztlich als Schutzbehauptung. Somit könne man strafmildernd nur ein Teilgeständnis zu Grunde legen. Es verurteilte den Kreisstädter, der bereits wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, versuchter Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung aktenkundig war, zu 750 Euro Geldstrafe.

Ob er gegen dieses Urteil Rechtsmittel einlege, ließ der 33-Jährige offen.