Schwelm. .

Als Frank Müller vor Tagen Post bekam und einen seiner Briefe geöffnet und nur mit zwei Siegeln provisorisch zugeklebt vorfand, überkam ihn ein komisches Gefühl. Richtig mulmig wurde ihm, als er entdeckte, dass in dem geöffneten Brief ein Schreiben mit Angabe seines Namens und all seiner Bankverbindungsdaten steckte. Seitdem treibt ihn die Sorge, dass irgendjemand in seinem Namen im Internet einkaufen geht.

„Das funktioniert“, sagt Müller. Er selbst habe eine Woche zuvor online noch ein neues Fahrrad gekauft und dafür nicht mehr als seinen Namen und seine Bankverbindung benötigt. Wenn er so einfach im Internet einkaufen kann, dann können andere, die seine Daten kennen, das doch auch, fürchtet er. Sie könnten in seinem Namen bestellen und bräuchten sich den Kauf nur irgendwohin ausliefern lassen.

Bei dem Brief handelte es sich um ein Anschreiben der TG Rote Erde. Der Verein hatte per Post eine Mitgliederbefragung verschickt. Das Schreiben mit Name und Bankverbindungsdaten war beigelegt und verbunden mit der Bitte, die von den Mitgliedern im Zuge der SEPA-Umstellung übermittelten Daten noch einmal zu überprüfen.

Dass der Brief an Frank Müller im Postverteilzentrum Hagen geöffnet und dann wieder mit zwei offiziellen Postaufklebern versiegelt wurde, ist erklärbar. Auf Nachfrage im Zentralen Kundendienstzentrum in Schwerin erfuhr Müller, dass es sich dabei um eine Routine-Kontrolle handelte. Die Post überprüfe regelmäßig Infobriefe, um Missbrauch auszuschließen. Massensendungen können mit günstigerem Porto verschickt werden.

Dass die Post solche Kontrollen durchführt, „kann ich verstehen“, sagt Frank Müller. Es irritiere ihn aber, dass auf dem TG-Brief nirgendwo steht, dass es sich um Infopost handelt. Woran hat man das in Hagen dann erkannt?

Bei Verbraucherzentrale nachgehakt

Noch mehr beschäftigt ihn aber, dass es nun mindestens eine Person gibt, die Einblick in seine Bankverbindungsdaten hatte. „Ich will niemanden etwas unterstellen, aber ich habe Bauchschmerzen deswegen.“ Man komme sich hilflos vor. Er gucke jetzt jeden Tag, ob von seinem Konto irgendwas abgebucht wurde. Und falls ja? „Ich weiß nicht, wie ich mich dagegen schützen kann.“

Unsere Redaktion hat daraufhin bei der Verbraucherzentrale NRW nachgefragt. Sie kann Frank Müller beruhigen. Tatsächlich ist es so, dass fürs elektronische Lastschriftverfahren bei Online-Geschäften Name und Bankverbindungsdaten reichen. Doch ungewollte Überweisungen können bis zu acht Wochen später rückgängig gemacht werden. Als Kontoinhaber müsse man sich an seine Bank wenden, die die Rückbuchung dann vornimmt, so Markus Seck, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale.

Auf Kontobewegungen achten

Doch wer haftet, wenn der Kauf bereits ausgeliefert wurde? An die Adresse, die der Betrüger als Lieferadresse angegeben hat? Funktionieren könne der Betrug nur, wenn der Paketzusteller den Betrüger direkt antrifft und bei Auslieferung die Übergabe durch eine gefälschte Unterschrift quittiert wurde, erklärte Markus Seck. Dann liege das Risiko allein beim Händler.

Trifft der Paketzusteller ihn nicht an und wird die Lieferung zur Abholung in die nächste Poststelle gebracht, kann nichts passieren. Hier müsste bei Abholung der Ausweis vorgelegt werden, um an die Lieferung zu kommen. Spätestens dann würde der Betrug auffliegen.

Frank Müller könne also beruhigt sein, erklärte die Verbraucherzentrale. Er trage kein Risiko – sofern er regelmäßig auf seine Kontobewegungen achtet.