Gevelsberg/Schwelm. . Wegen schweren gemeinschaftlichen Diebstahls mussten sich nun zwei Gevelsberger vor dem Schwelmer Strafgericht verantworten. Laut Anklage waren der 22- und der 23-Jährige an einem Abend des vergangenen August mit weiteren Mittätern über den fast drei Meter hohen Schutzzaun eines Getränkehändlers „Am Sinnerhoop“ geklettert, um von dem Gelände Leergut zu klauen. Angeblich rund 50 PET-Flaschen.

Wegen schweren gemeinschaftlichen Diebstahls mussten sich nun zwei Gevelsberger vor dem Schwelmer Strafgericht verantworten. Laut Anklage waren der 22- und der 23-Jährige an einem Abend des vergangenen August mit weiteren Mittätern über den fast drei Meter hohen Schutzzaun eines Getränkehändlers „Am Sinnerhoop“ geklettert, um von dem Gelände Leergut zu klauen. Angeblich rund 50 PET-Flaschen.

Nachbar hatten der Polizei gemeldet, sie hätten bobachtet, „dass einige spielende Kinder kamen und erzählten, dass da geklaut wird“. Als ein alarmierter Streifenwagen in die Breddestraße einbog, wurde er von den Angeklagten bemerkt und die Beiden nahmen „die Beine in die Hand“. Es folgte eine abenteuerliche Verfolgungsjagd zu Fuß, die Polizisten verfolgten die Wegrennenden über die Gleise des Teckels Richtung Hagen. Weitere Streifenwagen wurden zu Unterstützung gerufen.

An der Stadtgrenze zu Haspe verließen die Verdächtigen die Gleise und hauten weiter Richtung Vogelsanger Straße ab. Einer konnte dort festgenommen werden, der andere probierte sein Glück, indem er versuchte, seine Flucht weiter durch die Ennepe fortsetzte. Doch auch das war letztlich erfolglos. Auch er wurde gestellt. Von Beginn der Verhaftung an hatten die beiden Arbeitslosen aber eine Tatbeteiligung an dem Einbruchsdiebstahl bestritten.

Dabei blieb das Duo auch vor Gericht, räumte dafür aber ein anderes Vergehen ein. Der 23-Jährige: „Wir saßen damals hinter einem Gebüsch an den Schienen, hatten Marihuana dabei und Joints geraucht. Dann sahen wir den Streifenwagen. Aus Panik erwischt zu werden, sind wir sofort abgehauen. Mit dem Einbruchdiebstahl haben wir wirklich nichts zu tun.“

Das konnte ihnen letztlich auch nicht nachgewiesen werden. Beute wurde bei Ihnen nicht gefunden, zudem hatten Zeugen von vier Einbrechern gesprochen. Fazit: Die beiden Gevelsberger wurden vom Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen.

Nun allerdings wartet eine neue Anklage wegen illegalen Drogenbesitzes auf sie.