Ennepetal/Schwelm. Über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren hat ein heute 54-jähriger Ennepetaler die Töchter seiner Nachbarn immer wieder sexuell missbraucht. Erst mehr als zehn Jahre später kamen die Taten ans Licht. Nun wurde der Mann verurteilt — allerdings nur für einen Teil seiner Vergehen.
Über mehr als fünf Jahre hinweg hat sich ein heute 54-jähriger Ennepetaler an den drei Töchtern seiner Nachbarn vergangen. Wie so oft in derartigen Fällen kam die Wahrheit erst weit mehr als ein Jahrzehnt später heraus. Wegen vierfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern musste der Klutertstädter sich nun vor dem Schwelmer Schöffengericht verantworten. Eigentlich waren es einige Fälle mehr, die allerdings vor Prozessbeginn eingestellt werden mussten, weil sie strafrechtlich als verjährt gelten.
So begann die Anklage mit einem Vorfall aus dem Sommer 1993. Da waren die drei Nachbarstöchter (seinerzeit sieben, neun und zehn Jahre alt) zu Besuch in der Wohnung des geschiedenen Voerders.
Pornofilm gezeigt
Auf Video zeigte er ihnen einen Pornofilm, dann forderte er die Schwestern auf, ihn im Genitalbereich zu berühren und sein Geschlechtsteil zu streicheln. Die Kinder kamen dem nach. Einen Monat später wiederholte sich das Ganze mit zweien der Minderjährigen.
Ein weiterer Vorfall ereignete sich einige Jahre später im Keller des Mehrfamilienhauses. Die inzwischen 13-Jährige Nachbarstochter reparierte dort ihr Fahrrad, als der Beschuldigte hinzukam, seine Hose öffnete und sich von ihr mit der Hand befriedigen ließ. Der letzte angeklagte Vorfall ereignete sich Mitte 1998. Eines der Mädchen übernachtete bei dem „guten Onkel des Hauses“. Er legte sich zu ihr auf die Wohnzimmercouch und die Minderjährige tat wie ihr geheißen. Drohungen oder gar tätliche Gewalt wandte er in allen Fällen nicht an.
Schwestern bis heute stark belastet
Während der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen in den vergangenen zwei Jahren, nachdem die mittlerweile erwachsenen Frauen nachträglich Anzeige erstattet hatten, stritt der heute 54-Jährige die Vorwürfe rigoros ab. Die Schwestern mussten sogar ein psychologisches Gutachten bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit über sich ergehen lassen.
Dafür ersparte der Beschuldigte, der seit eigenen Aussagen seit 30 Jahren Alkoholiker ist und derzeit in einem Heim für betreutes Wohnen außerhalb Ennepetals lebt, den Frauen eine erneute Konfrontation vor Gericht. Stattdessen legte er ein umfassendes Geständnis ab und räumte die Vorwürfe ein. Er habe damals mit der Nachbarsfamilie ein mehr als freundschaftliches Verhältnis gehabt: „Wir haben alles zusammen gemacht, wir waren wie eine große Familie.“ Er wisse nicht, wie es eigentlich zu den Vorfällen gekommen sei: „Eigentlich habe ich solche Neigungen nicht.“ Es tue ihm sehr Leid, er wolle sich in aller Form bei den Geschädigten entschuldigen, sagte er in Richtung der Anwältin seiner Opfer, Nebenklägerin Heike Tahden-Farhat, die in ihrem Plädoyer mehrfach erwähnte, dass alle drei Frauen „bis heute dadurch stark belastet“ seien. Sie sei daher sehr froh, dass ihre Mandantinnen vor Gericht nicht erneut aussagen mussten.
Letztlich folgte das Schwelmer Schöffengericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 54-Jährigen zu einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Urteil wurde rechtskräftig.