Schwelm. .

Verbrechen: Mord. Haftstrafe: lebenslang. Das sind die Ergebnisse, die Staatsanwalt Bernd Haldorn aus dem Prozess gegen Max T. zieht, der am 23. Juli vergangenen Jahres seiner Freundin Jacqueline A. (19) in Ennepetal ins Gesicht geschossen hat. Der Verteidiger des 23-Jährigen, Lutz Mollenkott, wird erst am kommenden Mittwoch plädieren, dann wird das Gericht auch sein Urteil in dem Fall verkünden.

Keine Schwere der Schuld

Ihren Abschlussvortrag hielt hingegen Rechtsanwältin Sonka Mehner-Heurs, die den Vater des Opfers als Nebenkläger vertritt. Tenor von Staatsanwaltschaft und Nebenklage: Die grausame Tat auf der Kampstraße hat unter dem Strich nur Verlierer gefordert. „Jacqueline A. ist tot, Max T. wird den größten Teil seines jungen Lebens in Haft verbringen. Kein Urteil wird der Familie und den Freunden des Opfers die junge Frau je wieder zurückbringen. Ebenso wird sich der Vater des Angeklagten ewig fragen, wie es dazu kommen konnte. Auch die Familie und Freunde des Täters müssen ein tragisches Ereignis aufarbeiten“, sagte Bernd Haldorn.

Er sieht niedere Beweggründe, insbesondere Eifersucht, als gegeben an. Der Angeklagte habe in der festen Absicht, sein Opfer treffen zu wollen, das Haus bereits mit geladener und entsicherter Waffe verlassen, bevor er sich auf den Weg von Voerde nach Milspe machte. „Er hat mit der Möglichkeit gerechnet, die Waffe gegen Jacqueline A. einzusetzen.“ Die Beziehung, die stets aus einem Wechselbad zwischen Liebe und Hass, Zuneigung und Zurückweisung bestand, sei die Basis für die Tat gewesen. Dass Jacqueline A. ihn an diesem Dienstagabend mit den Worten „Verpiss Dich“ weggeschubst habe, habe Max T. klar gemacht, dass sie sich seines Einflusses, seiner Kontrolle und Dominanz entzogen habe.

„Mir ist sehr daran gelegen, weder das Opfer zu glorifizieren, noch den Täter zu dämonisieren“, sagte der Staatsanwalt während seines Plädoyers. „Doch ich finde nichts Entlastendes.“ Stattdessen führte er aus, warum der 23-jährige Max T. – wie von Gutachter Dr. Patrick Debbelt ausgeführt – voll schuldfähig sei.

Er habe eine klare Erinnerung an die Tat, Alkohol und Amphetamine hätten ihn in seiner Urteilsfähigkeit nicht beeinflusst. Er habe zudem Vorstrafen im Gewaltbereich ohne Drogeneinwirkung erhalten. Seine Handy-Nachrichten an Jacqueline A. belegten, dass er klar gewesen sei, seine Flucht habe er nicht kopflos begangen. Die unbändige Eifersucht, gepaart mit der barschen Zurückweisung, hätten schließlich zu den gezielten Schüssen geführt. Die Schwere der Schuld stellte Haldorn nicht fest.

Vater hört unter Tränen zu

Zwischen den Zeilen ihres Vortrags steuerte aber Sonka Mehner-Heurs durchaus in diese Richtung. Sie bat zwar abschließend lediglich um „eine gerechte Strafe“, nahm aber auch noch einmal eindringlich Bezug auf die beiden Zeugen, die den Schuss ins Gesicht von Jacqueline A. beobachtet hatten und auf die der Angeklagte selbst feuerte. „Das war hart an der Grenze, dass er zwei Schüsse nur aus dem Grund abgegeben hat, um Zeugen aus dem Weg zu räumen, womit der Angeklagte ebenso hart an der Grenze zu einer noch viel härteren Strafe wandelt“, sagte sie.

Ihrem Mandanten, Jacquelines Vater, liefen während der Plädoyers die Tränen herunter, er nickte zustimmend, als Mehner-Heurs sagte: „Sie hat ihm die Stirn geboten und musste dafür sterben.“ Ihr Mandant wollte sich nicht äußern, aber sein Sohn, der Bruder des Opfers. Er betonte, dass er nichts gegen die Familie T. habe und sehr bedaure, welchen Anfeindungen sie sich ausgesetzt sehe. Zum Hintergrund: Während des Prozesses hatte es wiederholt gegenseitige Aggressionen aus dem Umfeld des Opfers und des Täters gegeben. „Mein Vater und ich haben eine riesige Bürde und müssen nun damit umgehen. Wir müssen weiterleben“, schloss der junge Mann.

Fortsetzung am Mittwoch

Der Prozess wird am kommenden Mittwoch vor dem Hagener Schwurgericht fortgesetzt und wird aller Voraussicht nach enden.