Schwelm. .

Willkommen in Schwelm! Den ersten Kontakt, den die beiden Neu-Bürger mit der Stadtverwaltung Schwelm gemacht haben, war der mit dem Ordnungsamt und der Parkraumüberwachung. Noch ehe Frank Höller und seine Lebensgefährtin Susanne Kötter beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden konnten, hatten sie ihren ersten „Liebesbrief“ aus dem Rathaus schon im Briefkasten: Ein Knöllchen wegen Falschparkens.

Wenig Fingerspitzengefühl

Beim Umzug in ihre neue Wohnung in der Friedrich-Christoph-Müller-Straße 12c hatten Frank Höller und Susanne Kötter ihren mit dem Hausrat beladenen Anhänger notgedrungen im Halteverbot vor dem Eingang abgestellt. „Ganz nah am Straßenrand, dicht an der Hecke, damit er nicht mehr als nötig stört“, wie Frank Höller gestern beim Besuch in unserer Redaktion beteuerte. Verständlich, dass er bei diesem Einstieg nicht gut auf „seine“ neue Stadtverwaltung zu sprechen ist.

Wer schleppt schon gerne Sofa, Tisch und Schränke bei einem Umzug über lange Distanzen. Das hatten sich die beiden Wahl-Schwelmer auch gesagt, hoch gepokert – und verloren. Ihr Pech, sie hatten die Rechnung ohne die fleißigen Politessen gemacht. Diese sind auch außerhalb der regulären Bürozeiten einer Stadtverwaltung im Einsatz. Um 19.06 Uhr schlug das Auge des Gesetzes in Form eines Mitarbeiters der Parkraumüberwachung in dem verkehrsberuhigten Bereich in der Friedrich-Christoph-Müller-Straße 12c zu. „Sie parkten im absoluten Halteverbot (Zeichen 283). . .“, konnte Frank Höller nur zwei Tage nach seiner „Tat“ schwarz auf weiß in dem Anhörungsbogen aus dem Rathaus nachlesen. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit soll er nun ein Verwarngeld über 15 Euro bezahlen.

„Es geht nicht ums Geld, sondern ums Prinzip“, ärgert sich Susanne Kötter über das mangelnde Fingerspitzengefühl seitens der Behörde. „Bei unserem Auszug aus Herne stand unser Anhänger in der zweiten Reihe auf der Straße. Auch da kam das Ordnungsamt vorbei – zeigte Verständnis für unsere Notlage“, berichtet Frank Höller. Ein Knöllchen habe es für dieses Falschparken nicht gegeben, nur die Aufforderung, schnell zu packen. Von den Nachbarn ihrer neuen Wohnung hätten sie zu hören bekommen, dass die Politessen in der Friedrich-Christoph-Müller-Straße sogar nachts vorbeikämen und kontrollieren würden. „Das ist reine Abzocke“, meint Frank Höller, der seinen Fall gestern mit Jörg André von der städtischen Parkraumüberwachung erörterte. Aus seiner Sicht ohne Erfolg.

„Das Halten im Halteverbot zum Be- und Entladen ist verboten. Da habe ich eigentlichen keinen Entscheidungsspielraum“, sagte gestern Jörg André im Gespräch mit unserer Zeitung. Der Verwaltungsmitarbeiter kennt die problematische Parksituation in der Friedrich-Christoph-Müller-Straße. Lediglich zwei der vorhandenen Stellplätze seien öffentlich. „Das selbe Problem stellt sich auch in der Voßbecke. Auch dort gibt es keine Besucherparkplätze. Die Planungen sind verkehrsarm, wenn ich mir dort eine Wohnung suche, muss ich mir vorher Gedanken über die Konsequenzen machen“, so Jörg André. Würden dann Knöllchen verteilt, würden die Leute bei ihm zusätzliche Stellplätze anmahnen.

Die Verwaltung stellt aber auch für solche Parknotfälle wie Umzüge eine Lösung in Aussicht: Sondergenehmigungen für 20 Euro, die das kurzfristige Parken zur Be- und Entladung in Halteverbotszonen erlauben. „Diese Ausnahmegenehmigung muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden, ähnlich wie die Parkscheibe“, so Jörg André. Aus Kostengesichtspunkten haben Frank Höller und Susanne Kötter dann doch alles richtig gemacht. Ohne Sondergenehmigung hat das Paar trotz Knöllchen 5 Euro gespart. Willkommen in Schwelm!