Schwelm.

Es sind schon sehr massive Vorwürfe, die einem 42-jährigen Beschuldigten vor dem Schwelmer Schöffengericht derzeit zur Last gelegt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nicht nur sexuelle Nötigung, sondern auch gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ zum Nachteil seiner damaligen Freundin (43) vor.

In der Nacht auf den 20. Mai 2012 – so steht alles Folgende in der Anklageschrift – habe ihr damaliger Freund in der Wohnung der Schwelmerin sie zum Geschlechtsverkehr aufgefordert. Als sie dies ablehnte, habe er sie zunächst am Nacken gepackt, zu Boden gerissen und gewürgt. Er habe sich auf sie gekniet und zwingen wollen, sein Geschlechtsteil zu berühren, was sie unterließ. Daraufhin habe er ihr derart fest Mund und Nase zugedrückt, dass sie ohnmächtig geworden sei. Dann habe er sie am unteren Teil des Körpers entkleidet. Doch habe er dann Angst bekommen und ihr ein Stück Zucker mit einem Kreislauf stabilisierenden Mittel eingeflößt, so dass sie die Ohnmacht überwand. Als sie später mit Handy die Polizei habe rufen wollen, habe er ihr erneut Mund und Nase zugehalten. Sie habe schließlich auf den Balkon fliehen können. Die Tortur soll angeblich über Stunden gedauert haben.

Sein Mandant wolle keine Aussage vor Gericht machen, sagte Verteidiger Joachim Konnegen, er stimme aber zu, dass dessen polizeiliche Stellungnahme zur Anschuldigung aus der Akte verlesen werde.

Und die las sich exakt wie das Gegenteil. Zusammenfassung: „Nachdem wir in einem Bistro das Champions-League-Endspiel geschaut hatten, sind wir nach Hause, sie hatte viel getrunken, wie immer. Bei ihr hatte sie noch zwei Flaschen Wodka. Später chattete sie per Facebook mit anderen Männern. Darüber kam es zum Wortgefecht zwischen uns. Sie war sehr aggressiv, griff mich körperlich an. Ich packte sie an beiden Armen und warf sie aufs Bett. Sie wollte Sex, ich nicht. Dann bekam sie Schnapp-Atmung, unter der sie leidet. Sie sagte mir sogar noch, wo ich in der Küche die Tropfen dagegen finde. Von Ohnmacht keine Spur. Die Tropfen gab ich ihr und fuhr kurz danach nach Hause.“

Jetzt werden Ärzte gehört

Es folgte die Zeugenaussage der 43-Jährigen. Auf Antrag ihrer Opferanwältin Heike Tahden-Farhat wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Doch man konnte danach erahnen, dass sie bei den Beschuldigungen, die der Anklage zu Grunde liegen, blieb.

Vor allem geht es nun um die augenscheinlichen Verletzungen des Opfers. Ein Attest bescheinigt der 43-Jährigen sichtbare Würgemale, Prellmarken und eine knöcherne Wirbelsäulenverhärtung.

Fotografiert hat die Polizei nur einzelne Hämatome. Die Beamtin, die die Bilder gemacht hat, wird ebenso wie die Ärztin der Schwelmerin zum nächsten Termin Anfang November gehört.