Ennepetal. .

Der Termin gilt als Gradmesser für den möglichen Erfolg einer, wenn nicht vieler noch anstehender Berufungsverfahren: Am Montag entscheidet erstmals ein Oberlandesgericht, genauer das OLG Düsseldorf, in zweiter Instanz im Fall der Stadt Ennepetal, die bereits im Mai 2012 gegen die WestLB vor dem Landgericht gewonnen hatte. Die Stadt Ennepetal hatte NRW-weit als erste geklagt gegen die WestLB, weil sie sich bei den so genannten „Swap“-Geschäften falsch beraten fühlte und keine Millionen an die NRW-Landesbank überweisen wollte. Das Landgericht Düsseldorf gab der Stadt in erster Instanz Recht.

Wegweisender Sieg?

Der Streitwert über alle vier noch laufenden Derivatgeschäfte beträgt rund 9,5 Millionen Euro. Die WestLB allerdings legte Rechtsmittel ein und ging in Berufung. Wie das OLG Düsseldorf darüber entscheidet, wird sich am Montag, 7. Oktober, zeigen.

Bei Swaps handelt es sich um Wetten auf die Zinsentwicklung bei Krediten. Dabei werden beispielsweise die Schulden einer Stadt an den Schweizer Franken gekoppelt. Fällt der Wert des Franken, sinkt die Zinslast. Steigt der Franken dagegen, muss die Kommune mehr berappen. Ähnliche Wetten können auch gegen Schwankungen bei Kreditzinsen abgeschlossen werden.

Solche Geschäfte hatte Ennepetal 2007 und 2008 mit der WestLB vereinbart. Allerdings fuhr die Kommune dabei ein dickes Minus ein – denn die Kreditzinsen stiegen. Die Kommune fühlte sich von der Bank schlecht beraten, weil diese nicht auf die Risiken hingewiesen habe.

Ennepetal ist nur eine von Dutzenden Kommunen in NRW, die durch Swaps Geld verloren haben, gleichwohl die erste, die Klage einreichte. Rechtsanwalt Jochen Weck von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Münchner Kanzlei Rössner, begrüßte schon das Urteil im Mai. „Es ist sehr erfreulich, dass hier eine offensichtliche Falschberatung erkannt wurde.“ Nun schaut er gespannt auf Montag. Für ihn ist klar: „Entgegen häufiger Berichterstattung haben die Kommunen eben keine Zockerei betrieben.“ Vielmehr hätten sie sich von ihren Sparkassen, respektive Vertretern der WestLB dazu verleiten lassen, „über Zinsoptimierungen ihre Schulden abzubauen“. Das Problem sei nur gewesen: „Die Bank verdiente auf einen Schlag viel Geld und gab gleichzeitig das volle Risiko an die Kommunen weiter.“ Über die Jahre seien die von der Bank den Kommunen angebotenen „Produkte immer riskanter geworden“, so Weck. Die Gewinnchancen für die Kommunen hätten schlecht gestanden: „Wenn eine Kommune Gewinne machte, war das schon sehr viel Glück.“ Der Knackpunkt aber sei: „Eine Bank ist verpflichtet, ihre Kunden gut zu beraten.“ Das sei nicht passiert.

Weck vertritt zehn Kommunen, die ähnliche Klagen gegen die WestLB eingereicht haben. Unter anderem sind noch Verfahren am OLG Hamm und Köln anhängig.

Und was passiert, wenn das OLG am Montag zugunsten von Ennepetal entscheidet? Dann könnte die WestLB (heute heißt sie übrigens Erste Abwicklungsanstalt EAA) noch eine Instanz höher gehen. Zum Bundesgerichtshof. Der aber habe 2011 in Sachen Swap-Geschäfte schon mal gegen eine Bank entschieden, gegen die Deutsche Bank nämlich. Kommt die Stadt Ennepetal mit ihrer Klage durch, wird sich Kämmerer Dieter Kaltenbach freuen: „Dann laufen die Geschäfte unterm Strich auf plus minus Null hinaus.“