Gevelsberg. .

Gesetze und Verordnungen rund um das Thema Steuern sind ein weites Feld. Nicht nur für Privatpersonen, sondern oft auch für Unternehmen. Auch im Bereich der Energieversorgung gibt es eine Menge zu beachten – erst recht, wenn man als Betrieb Steuern sparen will. Die AVU hatte aus diesem Grund ihre Industriekunden zu einem Informationsabend eingeladen: „Steuerersparnis durch Spitzenausgleich und Energiemanagement“ lautete der Titel. Und rund 50 Vertreter der heimischen Wirtschaft, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, nahmen wertvolle Hinweise mit.

Spitzenausgleich

Unter dem „Spitzenausgleich“ versteht man das Verhältnis zwischen den Energiekosten eines Unternehmens, die für den Betrieb genutzt wurden, und dem Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsbeträgen. Neu ist, dass dieser Spitzenausgleich aufgrund einer Verordnung ab 2013 an Energiemanagementsysteme geknüpft ist. Wichtige

Erkenntnis für die Unternehmen: Es besteht kein Zwang, wenn man den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen will. Wer aber Steuern sparen will, muss sich kümmern.

Viele Tipps

Wie das konkret geht und welche Hilfe die AVU anbietet, erläuterten Gerald Orlik von der Energieagentur NRW, die AVU-Kundenberaterin Sandra Herold-Kirst, Dietrich Dinges von der EN-Agentur und der Breckerfelder Ingenieur Torsten Küchler, der als Unternehmensberater für Energie- und Materialeffizienz tätig ist.

Die Tipps reichten von dem konkreten Angebot wie Daten sammeln und Formulare ausfüllen mit Hilfe der AVU bis hin zu dem umfassenden Energiemanagementsystemen, die alle Bereiche eines Unternehmens umfassen.

Angefangen beim Energieeinsatz für die Produktion bis hin zur Beleuchtung in Büros oder wenig genutzten Räumen.

So nahmen die Gäste als Erkenntnis mit, dass sie Unterstützung bei der AVU und anderen Fachleuten bekommen – das weite Feld der Steuern und der Sparmöglichkeiten ist übersichtlicher geworden.