Schwelm. .
Seit Jahren diskutieren Politik, Gewerkschaften, Arbeitsagenturen, Eltern und (angehende) Abiturienten, welche Folgen der doppelte Abi-Jahrgang mit sich bringen wird. Eine, die kaum jemand auf dem Schirm hatte, beschäftigt den Schwelmer Rechtsanwalt Oliver Lorenzen (Kanzlei „Erhard & Maas“): Die Zunahme von juristischen Auseinandersetzungen um Studienplätze.
Herr Lorenzen, mehr Abiturienten, das bedeutet mehr Interessenten für die Studiengänge und schlechtere Chancen, einen Platz zu ergattern. Gibt es ein Recht auf den Wunschstudienplatz?
Oliver Lorenzen: Die doppelten Abiturjahrgänge haben dazu geführt, dass der Run auf zulassungsbeschränkte Studienfächer erheblich zugenommen hat. Für die angehenden Studenten, die ein zulassungsbeschränktes Fach studieren möchten, gilt, dass sie sich um einen Studienplatz bewerben müssen. Die Studienplatzvergabe findet in vielen Fällen über die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) oder hochschulintern statt. Das Problem für viele Bewerber: Dass der festgelegte Abiturnotendurchschnitt (NC) nicht erreicht wird, jedoch der Wunsch nach einem bestimmten Fach bzw. einem Studienort groß ist.
Was passiert, wenn der Wunsch platzt?
Bewerben sich mehr Abiturienten, als es Plätze gibt, kommt nicht selten eine Absage der Uni. Dann bleibt dem Bewerber nur noch die gerichtliche Auseinandersetzung: die Studienplatzklage. Nach meinem Gefühl sind das heute deutlich mehr als früher. Allein unsere Kanzlei hat derzeit mehr als ein Dutzend (angehende) Studenten als Mandanten.
Studienplatzklage -
was heißt das? Worauf
muss ich als (angehender)
Kläger achten?
Die Hürden sind hoch: Kommt es zu einer Ablehnung, so ist zunächst darauf zu achten, dass form- und fristgerecht ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität der jeweiligen Hochschule gestellt wird. Hier sind Fristen zu beachten. Danach ist ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht erforderlich, da im Falle einer Ablehnung naturgemäß Eile geboten ist. Der Ausgang einer Klage kann wegen der langen Verfahrensdauer beim Verwaltungsgericht meist nicht abgewartet werden. Das dauert oft Monate oder Jahre. Vielfach ist der einzig erfolgversprechende Weg ein Vorgehen im Rahmen des Eilrechtsschutzes (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung).
Wie lassen sich die Chancen
bei knappen Ressourcen
verbessern?
Indem gleich mehrere Hochschulen simultan verklagt werden. „Der Erfolg einer Studienplatzklage hängt wesentlich davon ab, ob die Hochschule tatsächlich noch über freie Kapazitäten verfügt, d.h. über so genannte ‘verdeckte’ Studienplätze. Soweit der Bewerber innerhalb der ursprünglich von der Uni zur Verfügung gestellten Studienplatzkapazität einen Studienplatz nicht erhält, ist es ratsam, eine so genannte ‘außerkapazitäre Zulassung’ anzupeilen.
Lohnt sich das Klagen?
Kommt drauf an. Manche Rechtsschutzversicherungen decken die Klage mit ab, viele klammern sie aus Kostengründen aus. Je nachdem, wie viele Unis man verklagt, können drei- bis vierstellige Kosten entstehen. Auch sind die Erfolgsaussichten nicht überragend. Selbst wenn man verdeckte Studienplätze auftut, heißt dass noch nicht, dass man sie auch bekommt. Die Kontingente werden ausgelost. Je mehr Kläger, desto schlechter die Chancen.