Ennepetal/Schwelm. . Im Zusammenhang mit einem brutalen Trennungsstreit stand jetzt ein Mann in Schwelm vor Gericht. Der 26-Jährige aus Ennepetal wurde beschuldigt, seine Freundin misshandelt und eingesperrt zu haben. Zudem wurde in seiner Wohnung eine scharfe Handgranate entdeckt. Was hatte er damit vor?

Man mag sich nicht vorstellen, was alles hätte passieren können. Über mehrere Wochen hinweg besaß ein 26-jähriger Ennepetaler eine scharfe russische Handgranate und bewahrte sie in seiner Wohnung „Am Röthelteich“ auf. Was er damit vorhatte, kann nur vermutet werden. Vorm Schwelmer Strafgericht musste er sich wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und darüber hinaus wegen Körperverletzung verantworten.

Im vergangen Juli, kam es zwischen ihm und seiner Lebensgefährtin abends zu einer handfesten Auseinandersetzung. Laut Anklage schlug er sie während eines Trennungsstreits zu Boden, riss ihr ein Bündel Haare aus und trat auf sie ein. Dann kam er zur Ruhe. Er ging am nächsten Morgen zur Arbeit und schloss die 22-Jährige in der Wohnung ein. Sie entkam durch ein Küchenfenster und rief Ihren Vater an. Gemeinsam verschafften sie sich Eintritt in die Wohnung. Der Vater fand die extrem gefährliche Granate und brachte sie sofort zur Polizei. Der Angeklagte wurde am Arbeitsplatz festgenommen.

Handgranate von einem Bekannten erworben

Die Auseinandersetzung mit seiner damaligen Lebensgefährtin gab der 26-Jährige zu, auch wenn er die Umstände verschönerte. Zum Sprengstoffbesitz meinte der Ennepetaler, er habe die Wurf-Waffe von einem Bekannten erworben, er selbst habe gedacht, es handele sich „um eine harmlose Übungsgranate, die so schön zischt“. Zwei weitere Patronen, 12,7 Millimeter, Treibladungszünder wurden ebenfalls gefunden. „Die bekam ich umsonst dazu“, so der Ennepetaler.

„Warum kauft man eine Handgranate?“, wollte die Staatsanwältin wissen. „Glaubten Sie, die wäre aus dem Kaugummi-Automaten?“ „Ich fand die schön. Außerdem kenne ich viele, die einen ganzen Panzer in der Garage haben. Ist doch normal.“

Normal fand das Gericht das nicht, konnte aber nicht nachweisen, dass der Ennepetaler vorsätzlich eine scharfe Handgranate erworben hatte. Es verurteilte den 26-jährigen Klutertstädter am Ende wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz und Körperverletzung zu einer sehr milden Gesamtgeldstrafe von 2400 Euro.