Ennepetal/Schwelm. . Wegen Facebook-Postings in Bezug auf eine Ex-Freundin muss sich seit März auch ein 25-jähriger Ennepetaler vor dem Schwelmer Strafgericht verantworten. Beleidigung, versuchte Nötigung und Bedrohung in mehreren Fällen werden ihm vorgeworfen.

Soziale Netzwerke, wie „Facebook“, werden immer wieder auch für unflätige Bemerkungen missbraucht. Das beginnt bei „Stalking“ und kann bei Morddrohungen enden. Wegen solcher „Postings“ in Bezug auf eine Ex-Freundin muss sich seit März auch ein 25-jähriger Ennepetaler vor dem Schwelmer Strafgericht verantworten. Beleidigung, versuchte Nötigung und Bedrohung in mehreren Fällen wird ihm vorgeworfen.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft habe der 25-Jährige die Ex-Freundin in mehreren Nachrichten vor allem zur vergangenen Weihnachtszeit als „Schlampe“ und „Miststück“ bezeichnet. Aber auch Sätze wie „Ich bringe Dich um“, „Ich töte Dich“, „Pass auf Deine Geschwister auf“ und ähnliches habe er gepostet.. Hintergrund: Die Ex-Freundin schulde dem Klutertstädter bis heute 350 Euro.

Der Angeklagte gab vor Gericht zu, deswegen völlig „sauer“ gewesen zu sein. Sämtliche Beleidigungen räumte er zudem ein. Nicht aber die Bedrohungen mit dem Tode. Das sei „frei erfunden“.

Verfahren gegen Geldbuße eingestellt

Der Ennepetaler legte eigene Ausdrucke seiner versendeten Computer-Nachrichten vor, die Wortwahl der Beleidigungen stimmte größtenteils. Aber tatsächlich: Bedrohungen fehlten. Eine nachträgliche Bearbeitung? Das konnte vor Gericht noch nicht geklärt werden. In der Ermittlungsakte fehlen Original-Facebook-Auszüge.

Zuletzt sagte nun die Ex-Freundin als Belastungszeugin aus. Sie bestätigte die Anklagevorwürfe, auch die Bedrohungen mit dem Tode. Aber: Beweise konnte sie nicht vorlegen. Sie habe ihren Netzwerkzugang inzwischen gelöscht und keine kopierten Daten mehr von damals.

Eindeutig nachzuweisen waren also lediglich die üblen Beleidigungen. Letztlich einigten sich alle Prozessbeteiligten auf eine Verfahrenseinstellung. Im Gegenzug muss der 25-Jährige eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro zahlen.