Schwelm. . Trauriges Ende einer Beziehung: Wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz musste sich jetzt ein 25-jähriger Ennepetaler vorm Schwelmer Strafgericht verantworten. Mit fast 2 Promille war er in der Wohnung seiner Freundin ausgerastet.
Das traurige Ende einer anderthalbjährigen Beziehung, die wie leider so oft in einem handfesten Streit endete. Wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter Nötigung und Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz musste sich ein 25-jähriger Kreisstädter vorm Schwelmer Strafgericht verantworten. Am Abend des 22. November war er in der Wohnung seiner Freundin an der Kaiserstraße nach reichlich Alkoholgenuss (1,91 Promille) ausgerastet.
Laut Anklage hatte der Beschuldigte nach intensiver verbaler Auseinandersetzung ihr mit voller Wucht ein Babyphone ins Gesicht geschleudert, so dass ihre Lippe platzte. Kurz glätteten sich die Wogen, dann reagierte er wieder über. Er warf die junge Frau aufs Bett, kniete sich auf sie und würgte sie, bis sie sich durch einen Biss befreien konnte. Als sie die Polizei rief warf er mit einem Schlüsselbund das Schlafzimmerfenster ein und drohte ihr im Falle einer Anzeige.
Am nächsten Tag erwirkte die 24-Jährige gerichtlich eine einstweilige Verfügung, nach der der Schwelmer keinen Kontakt mehr zu ihr auf nehmen durfte. Darüber setzte er sich zwei Mal hinweg.
„Wir räumen die Vorwürfe im Wesentlichen ein“, teilte Verteidiger Oliver Lorenzen mit. „Wir wollen nicht, dass das Opfer überflüssig noch im Zeugenstand leiden muss.“ Der Anwalt schilderte daraufhin intime Details der Beziehung, die seinen Mandanten schließlich „zur Weißglut“ brachten. Das solle nichts entschuldigen, sondern nur den Hintergrund beleuchten, warum es soweit gekommen sei.
Das Gericht würdigte insbesondere dieses umfängliche Geständnis und die „Besonderheiten einer typischen Beziehungstat.“ So kam der 25-Jährige, der mehrere Vorstrafen aus seiner Jugendzeit mit in die aktuelle Verhandlung brachte, letztlich mit einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe davon.