Ennepe-Ruhr/Hagen. .

Als die Polizei einen 23-jährigen Mann aus Schwelm „abholen“ wollte, leistete der plötzlich heftigen Widerstand und verletzte einen der Beamten dabei schwer. Jetzt befasste sich eine Berufungskammer des Hagener Landgerichts mit dem Fall des jungen Mannes mit bereits bewegter Vergangenheit.

Am Mittag des 3. März 2011 statteten die Beamten dem 23-Jährigen, der damals noch in Gevelsberg wohnte, einen Besuch der eher unangenehmen Art ab.

Abholung zum Dauerarrest

Zur Vollstreckung eines Dauerarrestes wollten sie den jungen Schwelmer abholen. Der machte auch zunächst nicht den Anschein, als würde er sich in irgendeiner Form wehren wollen. Kurz vor Erreichen des Streifenwagens dann die böse Überraschung: Er riss sich los und versetzte einem Polizisten einen harten Stoß. Der Beamte fiel zu Boden, kugelte sich dabei die Schulter aus und brach sich einen Finger. Etliche Operationen konnten nichts daran ändern, dass der Finger dauerhaft steif bleiben wird. Und auch die Schulter bereitet dem Mann nach wie vor regelmäßig heftige Schmerzen.

Ende September stand der Verursacher wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Körperverletzung vor dem Schwelmer Amtsgericht. Hier stellte der 23-Jährige seinen Fluchtversuch zwar nicht in Abrede, beteuerte jedoch, den betroffenen Beamten keinesfalls geschubst zu haben. Das Gericht schenkte ihm keinen Glauben und verurteilte ihn unter Einbeziehung einer älteren Strafe wegen schwerer Brandstiftung und Einbruchsdiebstahls zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Darüber hinaus blieb es bei der Unterbringung im Drogenentzug, die das Hagener Landgericht im Zuge der älteren Verurteilung angeordnet hatte.

Der junge Schwelmer legte Berufung ein, die 5. Strafkammer rollte seinen Fall neu auf und Verteidiger Andreas Trode ließ schnell durchblicken, dass sein Mandant den Stoß mit den fatalen Folgen nach wie vor nicht auf sich sitzen lassen wollte. Dem entgegen regte das Gericht an, über eine Beschränkung der Berufung auf die Überprüfung des Strafmaßes nachzudenken.

Umfängliches Geständnis

Nach kurzen Beratungen besann sich der 23-Jährige doch noch eines Besseren, stimmte der Beschränkung zu und räumte den Stoß damit automatisch ein.

Das nunmehr vollumfängliche Geständnis, das junge Alter und die in diesem Zusammenhang relativ lange Strafe, die der Schwelmer verbüßen muss, stimmten die Kammer letztlich milde: Die Gesamtstrafe wurde auf drei Jahre und acht Monate reduziert. An der Unterbringung im Drogenentzug gab es jedoch nichts zu rütteln.