Schwelm.
Bis zuletzt bestritt der 24-Jährige Kreisstädter die schweren Vorwürfe vor dem Schwelmer Schöffengericht. Vergeblich. Die Richter waren überzeugt von seiner Schuld und verurteilten ihn wegen Drogenhandels mit „nicht geringen Mengen“ in 21 Fällen am zweiten Prozesstag zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis.
„Gering“ war die Menge wahrlich nicht. Wie berichtet, sollte der Schwelmer zwischen September 2010 und Mai 2011 insgesamt 5,3 Kilo Amphetamine und 2,7 Kilo Marihuana für zusammengerechnet 20.640 Euro von einem Wuppertaler Großdealer bezogen haben, die er dann gewinnbringend in der Kreisstadt weiter verkaufte.
Der Elektroniker erklärte vor Gericht, er kenne zwar den Verkäufer, der ein früherer Arbeitskollege gewesen sei, doch er habe nie bei ihm Drogen erworben. Es sei eine Verwechselung. Der Erwerber sei sein Bruder gewesen, er habe die beiden lediglich zusammen gebracht, so der Angeklagte.
Das relativierte der Wuppertaler Großdealer, der selbst bereits wegen 99 Fällen des Drogenhandels vom dortigen Landgericht rechtskräftig zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden ist, am ersten Prozesstag im Zeugenstand. Er kenne sowohl den Angeklagten, als auch den Bruder. Allerdings könne er nicht mehr differenzieren, wer was bei ihm meist telefonisch bestellt habe. In seiner „Buchhaltung“ seien beide unter einem Namen gelaufen, so der ehemalige Logistikleiter.
Verteidiger kündigte Berufung an
Über diese „Buchhaltung“, die komplette Bilanzen und Schuldnerlisten enthält, war der 44-jährige Wuppertaler seinerzeit gestolpert bevor er eine „Lebensbeichte“ ablegte, erläuterte der verantwortliche Kripo-Beamte, der damals das „Ermittlungskommando Codename Banjo“ führte und den 44-Jährigen observierte und telefonisch überwachen ließ. So stieß man auch auf den Schwelmer, von dessen Handy mehrere Bestellungen getätigt wurden, bestätigte ein weiterer Ermittler.
Am zweiten Verhandlungstag nun sollte der 23-jährige Bruder den Angeklagten entlasten, doch das funktionierte nicht wie erhofft. Er gab lediglich zu, bei dem Wuppertaler Marihuana bestellt zu haben, meist über das Handy seines großen Bruders. Das wertete das Gericht letztlich als Mittäterschaft und gemeinschaftlichen Handel. Nun wird auch gegen den 23-Jährigen ermittelt. Eine Entlastung für den Angeklagten sahen die Richter nicht.
Verteidiger Jens Regeniter kündigte Berufung an. Rechtskräftig wurde das Urteil daher nicht.