Gevelsberg/Hagen. .
Zwei Briefe mit der EC-Karte und der PIN eines Nachbarn fielen einem 27-jährigen Gevelsberger zufällig in die Hände. Ein wahres Geschenk für den Mann mit großen Geldsorgen: Ungeniert ging er immer wieder zum Automaten und bediente sich. Gestern kämpfte er vor einer Berufungskammer des Hagener Landgerichts um eine mildere Strafe – mit Erfolg.
Schon früh konsumierte der junge Gevelsberger erstmalig Drogen und geriet mit dem Gesetz in Konflikt. Von Diebstahl, Hehlerei und Unterschlagung über Drogen-, Gewalt- und Verkehrsdelikte bis hin zu einem versuchten Raub – der 27-Jährige ließ kaum etwas aus und sammelte auch relativ schnell Knasterfahrung. Eines Besseren belehren konnte ihn das offenbar nicht.
Ende September vor dem Strafgericht
Gerade aus der Haft entlassen und unter laufender Bewährung, gelangte er im Dezember 2011 an die fremde Post mit wertvollem Inhalt. Er nutzte die Chance und hob in 13 Fällen an Geldautomaten in der näheren Umgebung insgesamt 1225 Euro ab. Dann flog sein dreistes Tun jedoch auf.
Ende September stand der Gevelsberger wegen Diebstahls und Computerbetrugs vor dem Schwelmer Amtsgericht. Hier stellte er die Abhebungen von dem fremden Konto zwar nicht in Abrede, behauptete jedoch, er habe gar nicht genau auf den Namen geachtet und sei deshalb davon ausgegangen, dass Karte und PIN ihm gehörten, da er beides gerade selbst beantragt hätte. Überzeugen konnte er das Gericht mit dieser Version keinesfalls. Konsequenz: zehn Monate Haft – ohne Bewährung. In der Hoffnung, das Landgericht milder stimmen zu können, legte er Berufung ein.
Gestern rollte die 7. Strafkammer den Fall neu auf und der Gevelsberger präsentierte sich plötzlich geläutert. Über seine Verteidigerin ließ er die Berufung auf die Überprüfung der Strafhöhe beschränken und räumte seine Taten damit automatisch ein. Auch offenbarte er nun sein Motiv: schlicht und ergreifend Geldmangel. Damals sei er gerade erst aus dem Gefängnis gekommen und habe Möbel und alles andere neu benötigt. „Ich war etwas überfordert. Ich wusste nicht, wo ich alles hernehmen sollte.“
Strafmilderung durch Geständnis
Etliche, teils einschlägige Vorstrafen, das Rückfalltempo, bereits verbüßte Haftstrafen und der Umstand, dass er sich als Bewährungsversager entpuppt hatte, sprachen gegen den 27-Jährigen. Sein nun umfassendes Geständnis, die persönliche Situation, ein fester Arbeitsplatz und die Tatsache, dass ihm das Abheben mit fremder Karte relativ leicht gemacht wurde, wirkten sich strafmildernd aus.
Das Gericht reduzierte die Strafe letztlich von zehn auf sieben Monate. Allerdings muss der Gevelsberger nun auch mit dem Widerruf der alten Strafe rechnen – weitere neun Monate muss er hinter Gittern. Insgesamt also 16 Monate Haft, die er bestenfalls im Offenen Vollzug verbüßen kann.