Gevelsberg. Beim Energieversorger mit Sitz in Gevelsberg steigt ab 1. Juni der Arbeitspreis im Grundversorgungstarif. Das kommt auf betroffene Kunden zu.

Die AVU hat angekündigt, den Strompreis in der Grundversorgung zum 1. Juni dieses Jahres zu erhöhen. Der Arbeitspreis im Tarif „comfortstrom Privat“ steigt demnach um brutto 1,93 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) auf dann 35,65 ct/kWh. Dies entspreche einer Anhebung um etwa 5,7 Prozent, teilt der heimische Energieversorger mit. Der jährliche Grundpreis bleibe unverändert. „Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 3500 Kilowattstunden im Jahr erhöht sich damit der Preis um monatlich 5,63 Euro“, rechnet das Unternehmen vor.

Man hebe die Preise in der Strom-Grundversorgung entgegen einer Vielzahl von Versorgern erst im Juni an, betont die AVU. Damit federe man die Preiserhöhung für seine Kunden im fast gesamten ersten Halbjahr ab. „Einige Energielieferanten senken zwar ihre Preise. Sie kommen aber häufig von einem bislang sehr hohen Niveau.“ Bei der absoluten Höhe der Preise rangiere man auch nach der Anhebung zum 1. Juni weiter deutlich unter dem aktuellen deutschlandweiten Durchschnittspreis.

Als Grund für die Preiserhöhung nennt der Energieversorger einen deutlichen Anstieg der Netzentgelte. „Hier schlagen der für die Energiewende notwendige Ausbau der Stromnetze zu Buche – und ein vermehrter Aufwand im Engpassmanagement“, so die AVU. Wegen zu starker Schwankungen bei der Stromerzeugung müssten beispielsweise teurer produzierende Kraftwerke zugeschaltet oder wegen nicht ausreichend ausgebauter Stromtrassen Windkraftanlagen zeitweise abgeschaltet werden. Deren Betreiber erhielten dafür eine Entschädigung, die auf die Verbraucher umgelegt werde. Deutlich preistreibend wirke zudem der Wegfall des für 2024 geplanten Bundeszuschusses von rund 5,5 Milliarden Euro – eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Energie- und Klimafonds der Bundesregierung.

Darüber hinaus sind laut AVU auch die „Umlage nach § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung“ und die „Offshore-Netzumlage“ gestiegen. „Mit ihnen werden energieintensive Unternehmen von überhohen Netzentgelten entlastet beziehungsweise wird der Ausbau von Windkraftanlagen auf dem Meer gefördert“, erklärt das Unternehmen.