Schwelm. Das Jobcenter EN ist ab dem 1. Juni dafür zuständig, Ukraine-Flüchtling in Arbeit zu vermitteln. SGB II-Leistungen sollen Lebensunterhalt sichern.

Das Jobcenter EN ist ab Mittwoch, 1. Juni, dafür zuständig, Flüchtlingen aus der Ukraine den Lebensunterhalt zu sichern und sie in Arbeit zu vermitteln. Diese Aufgabe übernimmt das Jobcenter der Kreisverwaltung von den Sozialämtern der Städte, im Amtsdeutsch trägt die Veränderung den Titel „Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“.

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Höhere Geldleistungen für Flüchtlinge

Bisher bildete das Asylbewerberleistungsgesetz die Grundlage für die Unterstützung der Flüchtlinge, zukünftig ist es das SGB II. Für die Flüchtlinge sind damit höheren Geldleistungen und die gesetzliche Krankenversicherung sowie eine zielgenaue Vermittlung in Arbeit und passende Sprachkursangebote verbunden.

Gleichzeitig heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus: „Trotz veränderter Zuständigkeit gehen wir von Folgendem aus: Kein Flüchtling steht ab dem 1. Juni ohne Geld da. Entweder kommt die Unterstützung weiterhin vom Sozialamt oder bereits vom Jobcenter EN.“

Um Leistungen vom Jobcenter EN bekommen zu können, müssen die Betroffenen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind, hängt wiederum davon ab, ob sie bereits vor dem 1. Juni Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durch das Sozialamt erhalten haben oder nicht.

Ist dies der Fall, lauten die Vorgaben: Registrierung bei der Ausländerbehörde, Eintrag im Ausländerzentralregister und Vorliegen einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Fiktionsbescheinigung beziehungsweise einer inhaltsgleichen Ersatzbescheinigung.

Auch ohne Registrierung Hilfsleistungen möglich

Flüchtlinge, die ab Juni hilfebedürftig sind und einen Antrag auf SGB II-Leistungen stellen möchten, benötigen demgegenüber eine vollständige Registrierung und erkennungsdienstliche Erfassung durch die Ausländerbehörde sowie eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung.

Für die Betroffenen beruhigend zu wissen: Wenn die genannten Vorgaben noch nicht erfüllt sind, sind sie durch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziell abgesichert.

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Um den „Rechtskreiswechsel für Ukraine-Geflüchtete“ im Ennepe-Ruhr-Kreis so gut wie möglich zu schaffen, haben sich die Sozialämter der Städte, das Jobcenter EN und die Ausländerbehörden des Kreises und der Stadt Witten, in den letzten Wochen intensiv mit den damit verbundenen Fragen und Herausforderungen beschäftigt. Ihr gemeinsames Problem: Viel zu viele Details der rechtlichen Regelungen waren viel zulange unklar. Landrat Olaf Schade macht deutlich: „Niemand wird ohne Geld da stehen.“