Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Impfpflicht in der Pflege: Der Ennepe-Ruhr-Kreis wertet die Daten aus und hat bereits mehrere hundert Fälle auf dem Zettel.

Jetzt wird es ernst für Mitarbeiter aus den Krankenhäusern, Heimen und der ambulanten Pflege. Der Ennepe-Ruhr-Kreis wertet aktuell die Daten aus, die die Einrichtungen ihm über den Impfstatus ihrer Mitarbeiter mitgeteilt haben. Bereits jetzt hat das Gesundheitsamt knapp 500 möglicherweise Ungeimpfte auf dem Zettel – und da ist der ambulante Dienst noch gar nicht mit eingerechnet.

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Gesundheitsamts-Chefin Astrid Hinterthür, die gleichzeitig den Krisenstab des Ennepe-Ruhr-Kreises leitet, erläutert den Werdegang der so genannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht, und wann wem welche Konsequenzen drohen. Ursprünglich sollten die Einrichtungen den Impfstatus ihrer Mitarbeiter bis zum 31. März mitteilen. Weil das Online-Meldeverfahren beim Land NRW nicht funktionierte, wurde diese Frist verlängert. „Vereinzelte Meldung sind auch danach noch eingeträufelt, wir sind aktuell mitten in der Auswertung“, sagt Astrid Hinterthür. Höchste Priorität hatten bei der Auswertung die Krankenhäuser, anschließend schaute das Team des Gesundheitsamts auf die voll- und teilstationären Einrichtungen, beispielsweise Altenheime und Tagespflegen.

69 Einrichtungen gesichtet

Bislang hat die Kreisverwaltung aus den neun EN-Städten die Meldungen aus 69 Einrichtungen gesichtet und aus diesen Informationen über 13.630 Mitarbeiter erhalten. „480 von ihnen gelten als ungeimpft“, sagt Astrid Hinterthür. Das entspricht einer Quote von 3,52 Prozent. „Wir müssen einige Dinge jedoch noch hinterfragen. Es ist nicht alles schlüssig bei den Daten. Auch technische Fehler bei der Erhebung eines Krankenhauses schließen wir nicht aus“, sagt die Leiterin des Gesundheitsamts und führt noch ein paar Zahlen an. So sind laut des aktuellen Zahlenwerks in den EN-Krankenhäusern insgesamt 4,76 Prozent der Mitarbeiter ungeimpft, bei den voll- und teilstationären Einrichtungen sind es 3,28 Prozent. „Die Zahlen für die ambulante Pflege werden sukzessive folgen, bislang haben wir diese noch nicht gesichtet“, sagt die Krisenstabs-Chefin.

Wir geht es jetzt weiter? Der Kreis wird die Leute, die keinen Impfausweis vorgelegt haben nun anschreiben. Als Antwort bleiben drei Möglichkeiten. Der Mitarbeiter ist ungeimpft und wird sich auch nicht impfen lassen. Es gibt entweder die Möglichkeit einen Ermessensspielraum anzulegen, wenn der Mitarbeiter unabkömmlich ist – beispielsweise einen ausgewiesenen IT-Experten ins Homeoffice zu versetzen. „Dieser Spielraum ist aber sehr, sehr gering“, sagt Astrid Hinterthür. Möglichkeit zwei: Der Mitarbeiter legt dem Gesundheitsamt einen Impfnachweis vor, den er dem Arbeitgeber nicht zeige wollte. Er kann normal weiterarbeiten.

Atteste werden überprüft

Möglichkeit drei: Die nicht geimpfte Person legt einen Attest des Arztes vor, warum eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. „Wir haben eine Liste von der Ärztekammer mit Medizinern, die an dieser Stelle gutachterlich tätig werden. Sie überprüfen den Attestgrund bei den Angestellten.“ Folge: Entweder sie dürfen ungeimpft weiterarbeiten oder sie befinden sich in derselben Situation wie die Ungeimpften, die keinen Ermessensspielraum erhalten können: Wer bis zum 15. Juni nicht geimpft ist, muss bei den Einrichtungen mit einem Betretungs- im ambulanten Bereich mit einem Beschäftigungsverbot rechnen.

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„Ab dann liegt die Sache beim Arbeitgeber. Er entscheidet, ob ein solcher Mitarbeiter weiter tragbar ist oder gekündigt wird oder welche anderweitige Lösung möglich ist“, sagt Astrid Hinterthür. Ob diese Kündigungen vor einem Arbeitsgericht bestand haben werden, das vermag bislang niemand mit Gewissheit zu sagen. Die meisten arbeitsrechtlichen Experten gehen jedoch davon aus, dass eine Kündigung vor allem dadurch gestützt werden würden, wenn das Gesundheitsamt das entsprechende Verbot ausspricht.