Gevelsberg/Hagen. Im Prozess gegen Ruslan K., der einen Gevelsberger tötete, wurde am Freitag das Urteil gesprochen. Für die Angehörigen hat es schlimme Folgen.

Urteil im Prozess gegen Ruslan K. (20), der einen Autowerkstatt-Besitzer (57) aus Gevelsberg mit 23 Messerstichen getötet hat: Freispruch aufgrund von Schuldunfähigkeit. Doch das Landgericht Hagen ordnete an, dass der Angeklagte auf unbestimmte Zeit in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss. Das könnte für ihn tatsächlich „lebenslang“ bedeuten.

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Mit einfühlsamer Stimme wandte sich die Vorsitzende Richterin Heike Hartmann-Garschagen zunächst den Hinterbliebenen zu: Den getöteten Gevelsberger bezeichnete sie, so wie ihn auch durchgängig alle Zeugen im Prozess charakterisiert hatten, als „hart arbeitenden Familienvater“ und als „freundliche, liebenswerte und besonders hilfsbereite Persönlichkeit“. Die Kammer wisse, was für ein großes Loch sein Tod in die Familie gerissen habe. Doch das Gericht müsse sich aufgabengemäß mit der Tat und der Schuld eines Angeklagten befassen, mit den Rechtsfolgen und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit.

Und darin folgten die Richter dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Nikolaus Grünherz in der Prognose, dass von Ruslan K. auch in Zukunft eine große Gefahr ausginge. Dass sich schwerwiegende Straftaten wiederholen könnten, würde mehr als wahrscheinlich erscheinen, er bedürfe deshalb einer „dringenden Behandlung“.

Schizophrenie diagnostiziert

Der Gutachter hatte bei dem Angeklagten eine „hebephrene Schizophrenie“ diagnostiziert, die, seit dem Tod seines Cousins, immer stärker geworden sei und sich in permanenter Unruhe sowie flukturierenden wahnhaften Phasen ausgeprägt habe. Dadurch sei zur Tatzeit die Einsicht in das Unrecht seines Tuns aufgehoben gewesen. Ruslan K., der während der gesamten einstündigen Urteilsbegründung mit gesenktem Kopf unentwegt auf den Boden starrt, blickt nur einmal kurz zur Richterin auf, als diese ihn direkt anspricht: „Sie wissen, dass Sie krank sind.“

Noch einmal ließ die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung, wie sie es nannte, „den schicksalhaften Verlauf“ des 6. Juli Revue passieren - mit der grausamen Bluttat, die ganz Breckerfeld erschütterte. Im Gewerbegebiet an der Egenstraße führte der später getötete Gevelsberger Familienvater seinen Reparaturbetrieb und hatte für diesen Tag mit Ruslan K. einen Probearbeitstag in der Kfz-Werkstatt verabredet. Schon in den wenigen Stunden vom Vormittag bis in den Nachmittag benahm sich der Angeklagte auffällig und sonderbar: Er lachte unangemessen, führte Selbstgespräche, bewegte sich seltsam. Anstatt Autos zu reparieren, riss er ständig Schubladen auf und wieder zu, trank einen Kaffee nach dem anderen und verließ regelmäßig die Halle, um draußen Zigaretten zu rauchen. Als er dann auch noch die Zigaretten einer Kollegin klaute, stand fest: Man will ihn nicht mehr weiter beschäftigen, am nächsten Tag braucht er nicht wieder zu kommen.

Ruslan K. reagierte auf diese Nachricht äußerst aggressiv, griff zu einem schweren Hammer - und es sah schon am Nachmittag für kurze Zeit so aus, als wollte er den Werkstatt-Besitzer damit erschlagen. Doch dann ließ er plötzlich davon ab und verabschiedete sich mit den Worten: „Das werdet ihr noch bereuen. Viel Spaß noch.“

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Gegen 23.25 Uhr, der Gevelsberger Kfz-Meister war inzwischen allein in seinem Betrieb und lackierte dort ein Auto, kehrte der Angeklagte an den Ort zurück, der zum Tatort werden sollte: „In einem unruhigen, affektgeladenen, wahnhaften Zustand“, so Richterin Hartmann-Garschagen, „stach der Angeklagte von vorn mit einem Küchenmesser auf den Geschädigten ein. Bei dem Frontalangriff gegen den Kopf und den Oberkörper“, so die Vorsitzende, hätte das Opfer zahlreiche Stiche erlitten. Beim Abwenden sei dann „der zum Tode führende Stich in den Rücken erfolgt, sodass schließlich ein Herz-Kreislauf-Versagen durch den großen Blutverlust eingetreten ist.“

Als Vertreterin der hinterbliebenen Familienangehörigen hatte Anwältin Lena Geppart (Kanzlei Schmale, Gevelsberg) auf Mord aus niedrigen Beweggründen, nämliche Rache für die Kündigung, plädiert. Und für die Witwe, die beiden Kinder (eine Tochter und einen Sohn) eine Entschädigungszahlung von insgesamt 60.000 Euro gefordert. Die Strafkammer wies den Adhäsionsantrag jedoch als „unbegründet“ zurück: „Da er vermögenslos ist und in absehbarer Zeit auch vermögenslos bleiben wird, sind die Aussichten für den Antrag nicht gegeben“. Mit der schlimmen Folge: Die hinterbliebene Familie wird neben dem Tod eines geliebten Menschen zusätzlich auch noch die hohen Kosten ihrer Klage verschmerzen müssen.