Ennepe-Ruhr. Corona: Das sind die geltenden Quarantäne-Regeln für positiv Getestete und Kontaktpersonen in Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal.

Das sind die aktuellen Quarantäne-Regeln im Ennepe-Ruhr-Kreis. Grundlage ist die aktuell gültige Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes, die vor wenigen Tagen in Kraft trat.

Positive Testergebnisse - Schnelltest ebenso wie PCR - führen direkt und auch ohne Anordnung durch das Gesundheitsamt in die Quarantäne. Grundsätzlich gelten zehn Tage als Vorgabe. Tag 1 ist dabei der Tag, an dem Symptome – insbesondere Atemnot, neu auftretender starker Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust – erstmalig aufgetreten sind oder der Tag des ersten positiven Tests (PCR oder vorheriger Schnelltest). Nach zehn Tagen endet die Quarantäne automatisch und ohne Schreiben des Gesundheitsamtes. Voraussetzung: Der Betroffene ist frei von Symptomen.

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Bereits ab Tag 7 ist mittels Schnelltest oder PCR-Test ein Freitesten und damit ein Verkürzen der Quarantäne möglich. Bedingung hierfür ist Symptomfreiheit in den letzten 48 Stunden vor dem Test. Ausnahme: Für Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen ist die Freitestung ab dem 7. Tag nur mittels PCR-Testung möglich. Mit dem Übermitteln des negativen Befunds an das Gesundheitsamt endet die Isolation vorzeitig – eine Bestätigung durch das Gesundheitsamt erfolgt nicht mehr.

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Von Ausnahmen bei den Quarantänevorgaben profitieren insbesondere geboosterte Bürger. Sie müssen sich beispielsweise selbst dann nicht isolieren, wenn sie mit einem positiv Getesteten in einem Haushalt leben und symptomfrei sind. „Ohne Frage waren die Vorgaben rund um das Testen und die Quarantäne nie umfangreicher und differenzierter als in diesen Tagen“, heißt es aus dem Schwelmer Kreishaus. „Neben dem Gesundheitsamt ist hier jeder einzelne gefordert, sich selbstständig zu informieren und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.“