Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Der EN-Kreis will die Maskenpflicht in Schulen auf freiwilliger Basis beibehalten und sieht Entscheidung des NRW-Schulministeriums sehr kritisch.

Die Inzidenzen schnellen in die Höhe, Impfdurchbrüche nehmen schwere Verläufe und vor allem bei Kindern und Jugendlichen breitet sich das Corona-Virus immer massiver aus. Dennoch hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sich dazu entschieden, in den Schulen ab Dienstag die Maskenpflicht an den Plätzen aufzuheben. Ein Schritt, der in der Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises auf Unverständnis stößt. Noch am Freitag versandte das Gesundheitsamt an alle Schulen im Kreis eine E-Mail mit der dringenden Empfehlung, dem Rat der Ministerin nicht zu folgen und auf freiwilliger Basis weiterhin auf die Masken zu setzen.

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Das Landesministerium für Schule und Bildung hebt ab Dienstag, 2. November, die Maskenpflicht am Sitzplatz auf. Dies gilt in Unterrichtsräumen und zusätzlich auch im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten in den jeweiligen Räumen, wo die Kinder und Jugendlichen sich dann aufhalten. Wer von seinem Platz aufsteht und sich im Klassenraum oder Schulgebäude bewegt, muss sich die Maske weiterhin aufziehen. Yvonne Gebauer hatte am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, es gebe keinen übermäßigen Anstieg des Infektionsgeschehens an den Schulen. Weil mehr als die Hälfte der Jugendlichen und mehr als 90 Prozent des Lehrpersonals geimpft seien, halte sie die Aufhebung der Maskenpflicht im Sitzplatz für einen „verantwortbaren Schritt“, sagte sie.

Kinder-Inzidenz liegt bei 251,2

Der Ennepe-Ruhr-Kreis führt ein Zahlenwerk an, das den Aussagen der Schulministerin entgegensteht: „Die Sieben-Tage-Inzidenz für die Altersgruppe der Fünf- bis 14-Jährigen beträgt aktuell bundesweit 251,2 (Quelle: RKI Stand 28.10.2021). Während der vergangenen sieben Tage ist dabei eine Steigerung von 90,07 zu verzeichnen. Im Ennepe-Ruhr-Kreis sind derzeit 85 Personen unter 17 Jahren mit dem Corona-Virus infiziert. Die Kinder und Jugendlichen machen 20,3 Prozent aller 419 Infizierten aus.“ Dazu kommt: Kinder dürfen aktuell überhaupt erst ab ihrem zwölften Lebensjahr geimpft werden.

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Die Lockerungen aus Düsseldorf wurden am Freitagmorgen im Krisenstab und im Gesundheitsamt des Ennepe-Ruhr-Kreises heiß diskutiert und schnell stand fest, dass die Verantwortlichen in Schwelm die Meinung der Ministerin nicht teilen. Sie empfehlen daher „angesichts stark steigender Inzidenzen dringend, im Unterricht und während der Betreuung weiterhin Masken zu tragen“, wie Pressesprecherin Lisa Radtke mitteilt. Noch am Freitag ging eine E-Mail aus dem Kreishaus an die Schulen, in der es heißt: „Das Tragen von Masken kann Übertragungen wirksam verhindern, insbesondere wenn viele Personen sich beteiligen. Andere Personen werden vor feinen Tröpfchen geschützt, sie tragen aber auch zum Schutz des Trägers bei.“

Viele Fälle nach den Ferien

Amtsärztin Dr. Sabine Klinke-Rehbein macht ihren Standpunkt zudem deutlich: „Zum Schutz der Gesundheit der Schüler, des Personals und den Familienangehörigen raten wir zum freiwilligen Tragen der Maske im Schulgebäude.“ Sie betont, dass für Kinder unter zwölf Jahren noch kein Impfangebot bestehe, gleichzeitig sehr hohe Inzidenzen in dieser Altersgruppe ohne Impfschutz vorlägen. Nach den Herbstferien habe das Gesundheitsamt allein 39 bestätigte Fälle von Schülern in diesem Alter erfasst. Zur Einordnung: Die Herbstferien endeten am vergangenen Montag.

Mit Sicherheit wird es spannend sein zu sehen, wie die vielen Schulen im Ennepe-Ruhr-Kreis – insbesondere die Grundschulen, wo kein Kind geimpft ist – mit den neuen Regeln umgehen werden. Doch für den Fall weiterer oder sogar steigender Infektionszahlen bei den Kindern hat das Land noch eine weitere Regel geändert. Mit der Lockerung der Maskenpflicht werden nämlich gleichzeitig die Vorgaben für die Quarantänen der Kinder und Jugendlichen verschärft. Während sich zuletzt – nach einigen Regeländerungen im Pandemie-Verlauf – nur die mit dem Corona-Virus infizierten Schüler absondern mussten, gilt ab Dienstag zusätzlich für den unmittelbaren Sitznachbarn der infizierten Person eine Quarantäneanordnung. „Davon ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Personen ohne Symptome“, teilt die Kreisverwaltung mit.