Schwelm. Rund 12.000 Führerscheine in EN müssen bis 2033 pro Jahr umgetauscht werden. Wir erklären, wer wann an der Reihe sein wird.
Es kommt was zu auf die Besitzer von Führerscheinen und auf die Mitarbeiter in den zuständigen Behörden im Ennepe-Ruhr-Kreis. Eine EU-Richtlinie schreibt die Vereinheitlichung bei den Fahrerlaubnis-Dokumenten vor. Zigtausende alte Führerscheine müssen durch neue ersetzt werden, und die erste Frist läuft schon.
Darum geht es
Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgegebenen Führerscheine haben ein klares Manko: Sie sind nicht befristet. Da dies einer Vorgabe der Europäischen Union widerspricht, müssen viele Bürgerinnen und Bürger ihre Fahrerlaubnis in den nächsten Jahren umtauschen. Der EU geht es dabei nicht nur um Vereinheitlichung, sondern auch um mehr Sicherheit. Die aktuell gültigen Führerscheine gelten als deutlich fälschungssicherer.
Um Chaos bei der Umstellung zu vermeiden, erfolgt der Umtausch bis 2033 in zeitlicher Staffelung. „Das macht auch Sinn“, betont Christian Götte, Leiter der Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises. Denn: „Bundesweit sind rund 43 Millionen Führerscheine – 15 Millionen in Papierform, 28 Millionen im alten Scheckkartenformat – betroffen“. Allein im Ennepe-Ruhr-Kreis rechnet er mit rund 12.000 Umstellungen pro Jahr. Da kommt absehbar viel Arbeit auf die zuständigen Behörden zu. Ohne eine Staffelung der Fristen, so Christian Götte, sei der zu erwartende Ansturm nicht zu bewältigen.
Die Fristen beim Papier-Führerschein
Als erstes auf den Weg machen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, und noch einen Papierführerschein in der Tasche haben. Die Frist dafür endet am 19. Januar 2022, und wer davon den Umtausch noch nicht beantragt hat, sollte sich jetzt besser um einen Termin kümmern.
Unterlassen sie den Gang zum Amt, sind sie ab dem 19. Januar 2022 mit einem ungültigen Dokument unterwegs, macht Christian Götte klar. „Dies ist zwar ,nur’ eine Ordnungswidrigkeit. Diese zu riskieren lohnt sich aber nicht. Wir tauschen schließlich lediglich ein Dokument aus“. Alle Rechte der Fahrerlaubnis blieben bestehen. Es sei keine neue Prüfung nötig und es werde auch keine Gesundheitsuntersuchung gemacht.
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Wer nicht zu den Jahrgängen 1953 bis 1958 gehört und ebenfalls noch einen Papierführerschein hat, für den läuft die Frist zum Umtausch bis zum 19. Januar 2023 (Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964), bis zum 19. Januar 2024 (1965 bis 1970), bis zum 19. Januar 2025 (1971 oder später) oder bis zum 19. Januar 2033 (vor 1953 geboren).
Die Fristen beim Karten-Führerschein
2026 startet dann der Pflichtumtausch für diejenigen, die über Kartenführerscheine verfügen, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 übergeben worden sind
1909 wird Führerschein landesweit eingeführt
Der erste Führerschein in Deutschland wurde im Jahr 1888 an Carl Benz, den Erfinder des Automobils, ausgestellt. Am 3. Mai 1909 wurde im Deutschen Reich der landesweit gültige Führerschein eingeführt. Er blieb in Teilen gültig bis zum Erscheinen der EU-Fahrerlaubnisverordnung vom 1. Januar 1999.Ab 1938 war die Fahrerlaubnis auf grau-braunem Papier gedruckt, nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Führerschein grau.Am 1. April 1986 löste der rosafarbene Führerschein den grauen „Lappen“ ab. Im gleichen Jahr, am 1. November, wurde in der Bundesrepublik der Führerschein auf Probe eingeführt.Zum 1. Januar 1999 wurde in Deutschland der Führerschein im Scheckkartenformat eingeführt. Er wurde am 19. Januar 2013 durch den einheitlichen europäischen Führerschein im Scheckkartenformat abgelöst.
Hier gilt für die Ausstellungsjahre 1999 bis 2001 die Frist 19. Januar 2026, für 2002 bis 2004 die Frist 19. Januar 2027, für 2005 bis 2007 die Frist 19. Januar 2028, für das Ausstellungsjahr 2008 die Frist 19. Januar 2029, für 2009 die Frist 19. Januar 2030, für 2010 die Frist 19. Januar 2031 und für 2011 die Frist 19. Januar 2032. Für den Ausstellungszeitraum 2012 bis einschließlich 18. Januar 2013 lautet die Frist 19. Januar 2033.
„Ganz wichtig: Es geht ausschließlich um das Ausstellungsjahr des Führerscheins“, betont Christian Götte. „Die Frage, wann jemand seine Fahrprüfung bestanden hat, spielt keine Rolle.“
Gültigkeit der neuen Führerscheine
Wie bei allen seit dem 19. Januar 2013 ausgehändigten Führerscheine gilt auch für die neuen: Sie sind 15 Jahre gültig. Nach Ablauf der 15 Jahre gilt dann erneut: Es muss zwar ein neuer Führerschein beantragt werden, alle Rechte bleiben aber ohne Prüfung und Gesundheitscheck erhalten.
Hier kann der Umtausch beantragt werden
Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, die jetzt als erstes bis zum 19. Januar 2022 zum Umtausch aufgefordert sind, sind die Bürgerbüros der Städte sowie die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung. Zum Termin mitzubringen sind dann neben dem Führerschein ein gültiger Ausweis sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
„Wer den Antrag im Bürgerbüro auf den Weg bringt, hilft uns, wenn er den Mitarbeitern dort zusätzlich eine Kopie seines Führerscheins zur Verfügung stellt und diese zusammen mit den übrigen Unterlagen an uns geschickt werden kann“, so Christian Götte.
Das kostet der Umtausch
Die Gebühr für den neuen Führerschein beträgt 30,40 Euro. Zusätzliche Einträge, beispielsweise zum Tragen einer Brille, sind laut Christian Götte kostenfrei.
So lange dauert der Umtausch
Das Antragstellen selbst dauert im Schnitt ca. 20 Minuten, schätzt Götte. Anlaufstellen dafür sind wie gesagt die Bürgerbüros der Städte Schwelm, Gevelsberg und Ennepetal bzw. die Führerscheinstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises an der Hattinger Straße 2a in Schwelm. Für alle Anlaufstellen gilt aktuell eine vorherige Terminvereinbarung.
Bis der neue Führerschein vorliegt – er wird von der Bundesdruckerei direkt nach Hause geschickt –, ist mit ca. drei Wochen Wartezeit zu rechnen. Diese Zeit sollte man einkalkulieren, rät Christian Götte. „Es kann zwar auch ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden. Der kostet aber extra.“