Schwelm. Mehr als 5500 Briefwahlanträge sind bereits bei der Stadt Schwelm eingegangen. Wer wählen will, muss aber Fristen beachten.

Das Briefwahlbüro der Stadt Schwelm hat bereits mehr als 5500 Briefwahlanträge verarbeitet. Der verstärkte Antragseingang der ersten Tage ist mittlerweile abgearbeitet, so dass die Wahlberechtigten nunmehr ab dem Tag der Beantragung mit einer Zustellung innerhalb von drei Werktagen rechnen können. Viele Wählerinnen und Wähler nutzen den Gang zum Rathaus, um ihre Stimmen direkt abzugeben.

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Das Wahlbüro weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die ab dem 16. August nach Schwelm zugezogen sind, sich auf Antrag noch bis zum 5. September in das Wählerverzeichnis eintragen lassen können. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag beim Wahlamt der Stadt Schwelm, Hauptstraße 14, notwendig. Wer ab dem 6. September 2021 seine Wohnung in Schwelm bezogen hat, kann sein Wahlrecht nur in seiner vorherigen Gemeinde per Briefwahl oder vor Ort im Wahllokal ausüben.