Gevelsberg. Gevelsberg erstattet deutlich mehr Kita-Gebühren, als das Land NRW vorgibt, um den belasteten Eltern Wertschätzung zeigen.

Die kommunalen Spitzenverbände und die die Landesregierung tragenden Fraktionen im Landtag von NRW haben nach langen Verhandlungen eine Einigung über die Erstattung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung und die Offene Ganztagsschule für die Monate Februar bis Mai 2021 erzielt. Diese Einigung sieht Folgendes vor:

Für Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig von Land und Kommunenübernommen, da die Einrichtungen wie im Januar 2021 geschlossen waren.

Für März bis Mai 2021 übernehmen die Eltern 50 Prozent der Beiträge. Kommunen und Land teilen sich die verbleibenden 50 Prozent jeweils zur Hälfte.

Für Januar 2021 wurden aufgrund einer Einigung der kommunalen Spitzenverbände mit den Koalitionsfraktionen zu Jahresbeginn im selben Monat bereits die Elternbeiträge zu 100 Prozent an die Eltern erstattet. Aus Gründen der Praktikabilität wurde in Gevelsberg damals stattdessen auf die Erhebung der Februarbeiträge verzichtet. Beitragsabweichungen zwischen Januar und Februar, z.B. aufgrund von Wechseln vom U3- in den Ü3-Bereich, wurden entsprechend berücksichtigt.

Wertschätzender Ausgleich

In enger Abstimmung von Politik und Verwaltung wurde nun vereinbart, dass über diese Einigung des Landes mit den Kommunen hinaus den Eltern auch die Eigenanteile für die Monate März bis Mai erstattet werden. Im Ergebnis übernimmt damit die Stadt Gevelsberg für diese drei Monate 75 Prozent der Beitragserstattung, während das Land die restlichen 25 Prozent trägt.

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Damit will die Stadt Gevelsbergein klares kommunalpolitisches Zeichen setzen. Schließlich bleibt zu berücksichtigen, dass bis Anfang Juni 2021 trotz des eingeschränkten Regelbetriebes in Kindertageseinrichtungen und eines Notbetriebes in der Offenen Ganztagsschule die allermeisten Eltern der erheblichen Belastung ausgesetzt waren, eine Betreuung privat zu organisieren. Außerdem erleichtert und beschleunigt die vorgeschlagene Regelung die Erstattung der erhobenen Beiträge, da die Monate pauschal erstattet werden können.

Einbezogen in die Beitragserstattung wird auch die „8-1-Betreuung“ an den Grundschulen, deren Beiträge von der Arbeiterwohlfahrt Ennepe-Ruhr (AWo) von den Eltern erhoben werden. Hier wird die Stadt Gevelsberg das Vorgehen mit der AWo abstimmen.

Die Übernahme des „Elternanteils“ macht insgesamt 170.000 Euro aus. Die Erstattung wird Schritt für Schritt bis Mitte August erfolgen.