Ennepetal. Der Hartz-IV-Empfänger wurde vom Gericht wegen der Drogen und des Sprengstoffs verurteilt.
Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, lautete im Amtsgericht Schwelm der Vorwurf gegen einen 36-jährigen Ennepetaler. Der Mann war am 21. Juli 2018 in Ennepetal in eine Personenkontrolle geraten.
Dabei stießen die Beamten auf 1,07 Gramm Ecstasy und einen Sprengstoffkörper, einen sogenannten „Polenböller“ ohne CE-Zeichen.
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Mit dem Fund hatte der Mann gleich gegen zwei Gesetze verstoßen: das Sprengstoffgesetz und das Betäubungsmittelgesetz. Bezüglich der aufgefundenen Drogen gab der Verteidiger des Ennepetalers an, dass sein Mandant damals noch konsumiert hatte. Kurz nach der Tat habe er aber damit aufgehört, lasse seitdem die Finger davon.
Angeklagter unter Betreuung
Bezüglich des Böllers erklärte der Anwalt, diesen habe der Angeklagte an Silvester draußen gefunden und eingesteckt. „Ich kenne gar keine ‚Polenböller‘“, erklärte der 36-Jährige, der aufgrund einer psychischen Erkrankung unter gesetzlicher Betreuung steht.
Sein Anwalt brachte an, das dem Ennepetaler deshalb nicht bewusst gewesen sei, dass er etwas Verbotenes getan hatte. Er habe den Böller eingesteckt und später einfach nicht mehr daran gedacht. Gegen die Version, dass er nichts von „Polenböller“ wüsste, sprach der Umstand, dass der Angeklagte einen knappen Monat vor der Tat wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt worden war.Bei ihm waren eine Walther ppk plus Patronen sowie ein Teleskopschlagstock aufgefunden worden.
Verteidiger rät zu Einstellung
Aufgrund dessen, dass die Tat schon lange zurück liegt, die lange Dauer bis zum Prozess aber nicht aus der Sphäre seines Mandanten stammte, regte der Verteidiger an, das Verfahren einzustellen.
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Die Richterin musste zugeben, dass tatsächlich viel Zeit seit dem Auffinden des Böllers vergangen ist. Sie stellte das Verfahren vorläufig ein.
Zahlt der Mann, der von Hartz-IV lebt, 350 Euro an die Staatskasse, ist der Fall endgültig erledigt.