Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. In Kreisen, in denen die Inzidenz unter 35 liegt entfällt die Pflicht für Haltestellen im Freien. Das ist im EN-Kreis der Fall. Das gilt zu beachten.

In Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz bei höchstens 35 liegt (Inzidenzstufe 1), müssen laut aktueller Corona-Schutzverordnung seit Montag, 21. Juni 2021, an Haltestellen des ÖPNV „im Freien“ keine Masken mehr getragen werden. An unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden bleibt es bei der Maskenpflicht. Der Ennepe-Ruhr-Kreis liegt in der Inzidenzstufe 1 und demnach entfällt die Maskenpflicht an Bushaltestellen.

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Maskenpflicht besteht weiterhin im Bus und in der Bahn

Die Maskentragepflicht gilt - wie bisher - im Bus und in der Bahn für Personen ab 6 Jahren. Soweit Kinder zwischen 6 und 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Von der Maskentragepflicht ausgenommen sind - wie bisher - Kinder unter 6 Jahren, sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können; das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist.