Gevelsberg/Lüdenscheid. Die Anschuldigungen gegen eine Richterin aus Gevelsberg, die am Amtsgericht Lüdenscheid tätig ist, wiegen schwer.

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bochum ist abgeschlossen. Rechtsbeugung, Urkundenfälschung, Verwahrungsbruch – die Anschuldigungen gegen eine Richterin aus Gevelsberg, die am Amtsgericht Lüdenscheid tätig ist, wiegen schwer.

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Sollte das Landgericht Hagen die Anklage zulassen und das Hauptverfahren eröffnen, stehen der Juristin schwere Zeiten bevor – und möglicherweise eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Die 6. große Strafkammer hat noch keine Entscheidung darüber gefällt, ob es zu einem öffentlichen Prozess kommt.

Nach aktuellen Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden hat sich die Richterin – sie war am Amtsgericht für Straf- und Familiensachen zuständig – zwischen 2016 und 2020 in 14 Fällen der Rechtsbeugung schuldig gemacht. Zugleich soll sie neun Mal Verwahrungsbruch begangen haben und in einem anderen Fall für eine Urkundenfälschung verantwortlich sein.

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft gehen davon aus, dass die Angeschuldigte die Taten begangen hat, weil sie überfordert gewesen ist und durch die Fälschung eigene Fehler verschleiern wollte. Wie Bernhard Kuchler, Pressesprecher des Hagener Landgerichts, bestätigt, soll die Frau das Protokoll einer von ihr geleiteten Strafsache nachträglich gefälscht haben, „um eigene verfahrensrechtliche Fehler zu vertuschen“.

Angeklagte derzeit dienstunfähig

Die Angeschuldigte und ihre Verteidiger, die Rechtsanwälte Martin Cordt von der Lüdenscheider Kanzlei „Altrogge+“ und der Werdohler Carsten Hoffmann, haben nun Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern und Beweiserhebungen zu beantragen. Sollte die Strafkammer zu dem Schluss kommen, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen die Richterin vorliegt, wird das Hauptverfahren eröffnet.

Die Angeschuldigte ist laut Anklageschrift derzeit erkrankt und dienstunfähig. Seit September 2020 führt sie ihr Amt schon nicht mehr aus, seit Justizfahnder das Büro und die Privatwohnung der Richterin durchsucht und im Keller verborgene Gerichtsakten sichergestellt hatten.

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im März hatte Verteidiger Martin Cordt von „Symptomen einer psychischen Erkrankung“ seiner Mandantin gesprochen. Die Bochumer Staatsanwälte sehen laut Bernhard Kuchler „jedoch keinen Grund für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit bei der Angeschuldigten“. Wie der Pressesprecher weiter mitteilt, droht der Angeschuldigten, sollte sie im Sinne der Anklage verurteilt werden, für jeden einzelnen Fall der Rechtsbeugung eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und fünf Jahren „und für die schwerste angeklagte Tat aufgrund der ihr vorgeworfenen Schwere der hierbei begangenen Urkundenfälschung unter Missbrauch ihrer Amtsstellung und Befugnisse eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren“.