Bald wieder ein Bier trinken? Bald wieder ins Konzert? Das bedeuten die Lockerungen für den Ennepe-Ruhr-Kreis.

Die neue Coronaschutzverordnung des Landes reduziert ab Samstag, 15. Mai, Beschränkungen und macht Öffnungen in verschiedensten Lebensbereichen möglich.

Voraussetzung dafür sind die 7-Tage-Inzidenzen. Liegen sie in den Kreisen und kreisfreien Städten stabil unter 100 beziehungsweise unter 50 werden vor Ort jeweils Lockerungen möglich.

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Welche Lockerungen die neue Verordnung bei entsprechenden Werten ab dem Wochenende vorsieht, kann hier nachgelesen werden.

Noch hat sich an den Vorgaben nichts verändert.

Aktuell gelten im Ennepe-Ruhr-Kreis noch alle Regelungen, die im Zusammenhang mit der 100er Regel des Infektionsschutzgesetzes (Notbremse des Bundes) verbunden sind. Dazu zählen unter anderem eine Ausgangssperre und sehr strenge Vorgaben für private Treffen.

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Lockerungen wären sowohl mit Blick auf das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz als auch die NRW-weit ab Samstag geltende Coronaschutzverordnung erst möglich, wenn der Inzidenzwert im Ennepe-Ruhr-Kreis am Freitag, 14. Mai, erneut unter der 100er Marke liegen würde.

Das ist die Perspektive für die neun Städte des Kreises: Schon vier Werktage liegt die Inzidenz unter 100: Ausgangssperre könnte kommende Woche enden, Außengastronomie, Hotels und Campingplätze (maximal 60 Prozent Auslastung) könnten nächste Woche wieder öffnen. Ein Einkaufen ohne Terminvergabe wären ebenso eventuell kommende Woche möglich. Fällt der Wert unter 50 könnten Ende kommender Woche auch Theater- und Kultureinrichtungen, Messen, Kongresse und die Innen-Gastronomie wieder öffnen.