Schwelm/Gevelsberg/Ennepetal. Bus, Bahn, Haltestelle: Über herrscht im Ennepe-Ruhr-Kreis nur noch Zutritt mit FFP2-Maske. Das sind die Regeln und die Ausnahmen.
Harte Regeln beim Kampf gegen die Pandemie gelten ab sofort auch in Bus und Bahn: In allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bahnhöfen und Haltestellen müssen die Fahrgäste FFP2-Masken oder vergleichbare Maske (KN95 und N95) Tragen. Die blauen medizinischen OP-Masken sind wegen ihrer geringeren Schutzwirkung nicht mehr erlaubt. Zu kontrollieren ist das kaum. Eine Ausnahme gilt ausschließlich für die Fahrer.
Die schärferen Regeln gelten seit dem vergangenen Samstag und sind an eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gekoppelt. Probleme habe es bislang im Ennepe-Ruhr-Kreis mit Fahrgästen kaum gegeben. „Von aggressiven Situationen mit Maskenverweigerern berichten unsere Fahrer meist aus Wuppertal und Hagen. Dennoch gilt auch in den neun EN-Städten: Der Fahrer hat das Sagen, und wer sich nicht an die Masken-Regel hält, wird nicht transportiert. „Wir haben selbstverständlich keine ordnungsbehördlichen Kompetenzen. Sollten diese notwendig sein, rufen wir die Polizei“, sagt der VER-Chef, und Bogestra-Pressesprecherin Sandra Bruns ergänzt: „Der Selbstschutz des Personals hat immer die oberste Priorität.“
Klar ist auch: An den Bushaltestellen, wo die meisten Verstöße stattfinden, kann das Fahrpersonal nicht eingreifen, dies fällt in den Zuständigkeitsbereich der städtischen Ordnungsämter. „Dort können die Menschen Abstände einhalten, sie sind an der frischen Luft, hier setzten viele ihre Maske nicht auf“, sagt Sandra Bruns.
Auslastung unter 50 Prozent
Derzeit fahren ohnehin deutlich weniger Menschen mit den VER-Bussen. „Wir liegen bei etwa 50 Prozent Auslastung. Fallen nun die Schülerverkehre wieder weg, sogar deutlich darunter“, sagt Peter Bökenkötter. Ebenso gilt für das Personal der Arbeitsschutz. Deshalb sind die Fahrer und Fahrerinnen nicht dazu verpflichtet, FFP2-Masken zu tragen. Die geltende Arbeitsschutzregel empfiehlt bei diesen eine Tragedauer von 75 Minuten mit anschließender Erholungsdauer von 30 Minuten. VER-Geschäftsführer Bökenkötter: „Das Personal ist nur dazu verpflichtet, die FFP2-Masken zu tragen, wenn es nah an die Fahrgäste herankommt, beispielsweise, um beim Einstieg zu helfen.“ Ansonsten reichen medizinische OP-Masken bei den Fahrern aus.