Gevelsberg. Für die Ganztagsbetreuung von Grundschülern in Gevelsberg können jetzt Förderanträge gestellt werden. Es geht um 265.000 Euro.

Das Land hat der Stadt Gevelsberg Geld zur Verbesserung der Infrastruktur in der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zugesichert. Insgesamt geht es um 265.000 Euro. Das Geld soll in Maßnahmen an den fünf städtischen Grundschulen fließen. Die Anträge müssen bis zum 19. März gestellt sein.

Mit einem Runderlass hat das Ministeriums für Schule und Bildung am 22. Januar 2021 mit Unterstützung durch Bundesmittel „Zuwendungen zur qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Ganztagsangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 in Aussicht gestellt“, heißt es in einer Mitteilung an den Schulausschuss.

Anträge bis zu 19. März

Förderfähig sind neben Baumaßnahmen und investiven Begleitmaßnahmen auch Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, in Küchen- und Sanitärbereichen sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung und Inbetriebnahme, soweit sie der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen oder der Verbesserung der Betreuungsumgebung in Grundschulen dienen.

Wie im Schulausschuss mitgeteilt wurde, erarbeiten die Schulverwaltung und die Technischen Betriebe der Stadt Gevelsberg derzeit für den Offenen Ganztagsbetrieb an allen fünf städtischen Grundschulen Anträge zur Förderung von Ausstattungsinvestitionen auf Schulhöfen und Modernisierungsarbeiten in den Aufenthaltsbereichen.

265.000 Euro Förderung

Die Zuwendungen werden in Höhe von höchstens 85 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. In Zahlen bedeutet das: Das Förderbudget für die Stadt Gevelsberg liegt bei 265.600 Euro (85 Prozent). Die restlichen 15 Prozent sollen aus der Stadtkasse bezahlt werden. Insgesamt geht es um etwa 312.470 Euro, die in den städtischen Grundschulen investiert werden sollen. Die rund 46.800 sollen in den aktuellen Haushaltsplan aufgenommen werden.

Bewilligte Maßnahmen müssen bis zum 30. Juni begonnen werden und sind bis zum 31. Dezember fertigzustellen. Darüber hinaus können Vorhaben gefördert werden, wenn sie nach dem 17. Juni 2020 begonnen wurden und noch nicht abgeschlossen sind (vorzeitiger Maßnahmebeginn).

Anträge auf Gewährung der Zuwendungen sind bis zum 19. März bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.