Schwelm. Dass muss noch passieren, bevor zwei neue Discountmärkte in Schwelm gebaut werden können.

Still geworden ist es um die Bebauung des ehemaligen Zassenhaus-Geländes. Das war wohl auch der Grund warum die Politik in der jüngsten Ratssitzung den Stand der Dinge von der Verwaltung abfragte. Bekanntlich haben die beiden Discounter Lidl und Aldi Interesse, dort jeweils einen neuen Verbrauchermarkt zu bauen.

Verschiedene Gutachten gibt es bereits, die verkehrliche Erschließung des neuen Knotenpunktes Viktoriastraße/Call-vom-Hagen-Straße/Ochsenkamp soll durch den Bau eines neuen Kreisverkehrs erfolgen. So weit, so gut. Doch wie es scheint, ist zwar seitens Stadt und Politik der erklärte Wille da, dieses Projekt durchzuziehen, jedoch gibt es anscheinend noch einige Hindernisse im Genehmigungsverfahren beiseite zu räumen.

Gespräche mit Bezirksregierung

Das Zassenhaus-Gelände an der Viktoriastraße/Döinghauser Straße: Hier wurden bis Ende 2004  Kaffee- und Gewürzmühlen gefertigt.
Das Zassenhaus-Gelände an der Viktoriastraße/Döinghauser Straße: Hier wurden bis Ende 2004 Kaffee- und Gewürzmühlen gefertigt. © WP | Bernd Richter

„Das Projekt ist weder gefährdet, noch ist es klar im Moment. Es liegt irgendwo dazwischen. Es findet gerade die Abstimmung mit der Bezirksregierung statt, der Eigentümerfamilie und der beiden Protagonisten, die da gerne einen Markt bauen möchten“, sagt Ralf Schweinsberg. Der Beigeordnete spricht von „einem offenen Verfahren mit einem leichten Ausschlag hin zu es könnte funktionieren.“

Schweinsberg berichtet von einem Urteil, das es am 19. Januar 2020 in Dortmund gegeben habe, in dem die gleiche Fragestellung wie in Schwelm eine Rolle gespielt habe. Dabei soll es um die Frage der Innenstadtrelevanz gegangen sein. Für Schwelm und Zassenhaus bedeutet das wohl, dass die Auswirkungen von zwei neuen Discountmärkten auf die Nahversorgungszentren im Umfeld Möllenkotten und Oehde neu gewertet werden müssen. „Die Rechtsprechung hat sich da eine neue Meinung gebildet“, so Schweinsberg.

Ursprünglich hatte das fortgeschriebene Einzelhandelsgutachten in Schwelm sich nicht gegen die Investitionspläne auf dem Zassenhaus-Gelände ausgesprochen. Vor rund zehn tagen hatte es eine Videokonferenz mit allen handelnden Akteuren unter Beteiligung der Bezirksregierung und der Stadt Schwelm gegeben. „Wir haben noch mal einige Hausaufgaben auferlegt bekommen. Diese werden wir mit der Eigentümerfamilie und den Investoren absprechen. Dann geht der entsprechende Schriftsatz Richtung Bezirksregierung“, spricht der Erste Beigeordnete der Stadt Schwelm ausdrücklich von einer guten Zusammenarbeit in den Sachfragen mit den Fachleuten in Arnsberg. Von anfänglich fünf Knackpunkten hätten bisher vier Fragen gemeinschaftlich ausgeräumt werden können. „Unser Ziel ist es, vor der Sommerpause Klarheit zu haben“, gibt Ralf Schweinsberg Einblick in die zeitliche Ablaufplanung des Projekts.

Brachfläche seit 2004

Zur Erinnerung: Im Oktober 2018 hatte der Rat der Stadt sich für die Bebauung des Zassenhaus-Geländes mit zwei Discountermärkten ausgesprochen. Die Gewerbebrache dümpelte da allerdings schon Jahre dahin. Ende 2004 hatte die Firma Zassenhaus ihre Kaffee- und Gewürzmühlenfertigung an der unteren Döinghauser Straße eingestellt, die Freifläche war in den Jahren durch verschiedene Investorenhände gegangen, auch für eine Wohnbebauung war das Grundstück einmal vorgesehen.

Zuletzt hatte diese Zeitung im Januar 2020 über den Stand des Verfahrens berichtet. Im Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung war damals gesagt worden, dass mit Baurecht für Lidl und Aldi nicht vor dem Jahr 2021 gerechnet werde. Im Fall der Neunutzung des Zassenhaus-Geländes müssen sowohl Flächennutzungsplan (FNP) als auch Bebauungsplan geändert und beschlossen werden. Regionalverband Ruhr RVR hatte bereits vor einem Jahr die landesplanerische Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes erteilt.

Neuer Kreisverkehr soll Grundstücke erschließen

So könnte der Kreisverkehr einmal aussehen.
So könnte der Kreisverkehr einmal aussehen. © Unbekannt | privat

Bei großen Projekten ist immer ein Verkehrsgutachten angesagt, um die Auswirkungen der zu erwarten Änderungen der Verkehrsflüsse besser einschätzen zu können. Manchmal wird daraufhin nur eine Vorfahrtsregelung geändert, im Fall von Zassenhaus wird die abknickende Vorfahrtsregelung mit Stoppstraße auf der Carl-Vom-Hagen-Straße durch einen Kreisverkehr ersetzt.

Wer zahlt den Kreisverkehr? Beigeordneter Ralf Schweinsberg lieferte bereits vor einem Jahr in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtplanung (AUS) die Antwort auf die Frage: „Kostenträger ist der Veranlasser der Maßnahme, der Planbegünstigte, der Auslöser“. Die Planentwürfe für den Kreisverkehr bilden folgerichtig die Minimallösung ab. Was sinnvoll sei und wer das Finanzierungsdelta, sprich die Mehrkosten für Radwege und Einbeziehung beispielsweise der Erschließung des Geländes gegenüber, auf dem das DRK seine neue Rettungswache bauen will, bezahlt, wird in weiteren Gesprächen mit dem Investor zu regeln sein.

Auch der Kraftfahrzeugverkehr in der Innenstadt wird sich im Zuge des Baus der „Neuen Mitte Schwelm“ ändern. Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Schwelmer Innenstadt (ISEK) wird die Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2021 aktualisiert.